Jedes Jahr soll am 03. Dezember die Sichtbarkeit von Menschen mit Behinderungen und ihren Belangen gestärkt werden. Etwa 13 Prozent der Deutschen, rund 10,2 Millionen Menschen, leben laut Statistischem Bundesamt mit einer Behinderung. Davon gelten mehr als 7,6 Millionen als schwerbehindert.
Der vor 25 Jahren von den Vereinten Nationen ausgerufene Internationale Tag der Menschen mit Behinderung soll jedes Jahr am 3. Dezember das Bewusstsein für ihre Belange schärfen und den Einsatz für ihre Würde und Rechte fördern.
Allerdings wird auch in Deutschland trotz der seit 2009 geltenden UN-Behindertenrechtskonvention immer noch ein großes Defizit festgestellt bezüglich der Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihrer Möglichkeit, einen Beitrag zum Arbeitsmarkt zu leisten. Menschen mit Behinderungen sollen ein Recht haben, "den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird".
Mit der Ratifizierung dieses völkerrechtlichen Vertrags hat sich die Bundesregierung verpflichtet, die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit für Menschen mit Behinderungen zu sichern.
Inklusion bedeutet somit in der Arbeitswelt:
Menschen mit Behinderungen haben dieselben Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt wie andere Jobsuchende. Ob in Betrieben, Verwaltungen oder Organisationen: Menschen mit und ohne Behinderungen arbeiten selbstverständlich miteinander.
Soweit die Theorie – in der Praxis ist festzustellen, dass im ersten pandemischen Jahr 2020 die Inklusion auf dem Arbeitsmarkt einen massiven Rückschlag erlitten hat. Die Zahl der arbeitslosen Menschen mit Behinderung stieg in kürzester Zeit auf den höchsten Stand seit 2016. Und viel schlimmer noch, dass sich diese Situation sich bis dato kaum verändert hat.
Gesetzliche Quotierungsregelungen zielen darauf, die Chance auf einen Arbeitsplatz strukturell zu erhöhen. Doch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber ziehen es regelmäßig vor, Ausgleichszahlungen zu tätigen, anstatt mehr Menschen mit Behinderungen zu beschäftigen. So bleibt der Wunsch der meisten Betroffenen, einer regulären Erwerbstätigkeit nachzugehen, unerfüllt. Stattdessen werden viele Menschen mit Behinderungen in Berufsbildungswerken, Werkstätten und beruflichen Rehabilitationseinrichtungen ausgebildet, die selten in eine existenzsichernde Teilnahme am Erwerbsleben mündet. Menschen mit Behinderungen bleiben, wenn sie überhaupt am Erwerbsleben teilnehmen, oft geringfügig beschäftigt oder werden lediglich in speziellen beruflichen Maßnahmen in den Arbeitsmarkt "integriert". Und dies, obwohl viele von ihnen weit höhere berufliche Ambitionen haben.
An dieser Stelle ist ein kritischer Blick auf die Bundespolitik erforderlich:
“Nach dem Schwerbehindertenrecht besagt die Beschäftigungspflicht in Deutschland: Unternehmen, die mehr als 20 Arbeitsplätze haben, müssen fünf Prozent dieser Plätze mit schwerbehinderten Menschen besetzen. Wenn sie das nicht tun, zahlen sie eine Ausgleichsabgabe.
In Deutschland gilt diese Beschäftigungspflicht für etwa 170.000 Unternehmen. Doch mehr als ein Viertel davon gibt nicht einem schwerbehinderten Menschen eine Arbeit, sagt Jürgen Dusel als Beauftragter der Bundesregierung für die Angelegenheiten von Menschen mit Behinderungen.
„Ganz dunkel wird es, wenn man sich anschaut, wie die Beschäftigungspflicht in Deutschland erfüllt wird. Das finde ich inakzeptabel, weil ich finde, wir müssen uns an die Regeln halten, die wir uns gegeben haben. Wir müssen an die Gesetze uns halten, die bestehen, und das gilt auch für Unternehmen“, erklärt er.
„Deswegen fordere ich zweierlei: Zum einen, dass wir uns noch mal anschauen, das war mein Vorschlag, das Leistungsrecht für Arbeitgeber, die dann tatsächlich Menschen mit schweren Behinderungen einstellen, zu vereinfachen, einfacher zu machen, weil es wirklich komplex und kompliziert ist. Aber zum anderen auch die Ausgleichsabgabe für diejenigen Unternehmen, die wirklich null Beschäftigungsquote haben, deutlich zu erhöhen, nämlich zu verdoppeln. Ich halt es da mit Hubertus Heil, der gesagt hat: Null Toleranz für null Beschäftigung.“
"Wir würden ja gern einstellen, aber ..."
Die Unternehmen und Behörden argumentieren häufig: „Wir würden ja gern einstellen, aber wir finden niemanden.“ Und die betroffenen Menschen sagen: „Aber uns stellt keiner ein. Ich habe schon zig Vorstellungsgespräche gehabt, und keiner nimmt mich.“
Ingo Jungen, BSD-Vorsitzender, will nicht länger warten: „In Zeiten des Fachkräftemangels ist es höchste Zeit, dass Arbeitgeber auch Menschen mit Behinderungen die Chancen zu geben, die sie verdient haben, um zu zeigen, was sie leisten können. Menschen mit Behinderungen sollen ein Recht haben, "den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, inklusiven und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird".
Foto: Ivan Samkov
Aktuelles vom BAG: SBV besteht fort - auch bei Absinken der
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Die CDU-/CSU-Bundestagsfraktion hatte zum virtuellen Fachgespräch „Potenziale nutzen – Inklusiven Arbeitsmarkt stärken“ eingeladen.
Mareike Lotte Wulf, Wilfried Oellers, Hubert Hüppe und Marc Biadacz engagierten sich nach einem Jahr Ampelkoalition in umfassenden Diskussionen zum Thema Arbeitsmarkt-integration von Menschen mit Behinderungen.
Das Interesse an diesem digital Austausch war groß bei Experten, Schwerbehindertenvertretungen sowie Betriebs- und Personalräte, sowie den Betroffenen und Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers. Zur sinkenden Beschäftigungsquote von schwerbehinderten Menschen z. B. bei den Landesverwaltungen hatte Dr. Peter Sdorra, stellv. BSD-Vorsitzender, entsprechende Maßnahmen zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen in den jeweiligen Landesverwaltungen eingefordert. Der BSD-Vorsitzende Ingo Jungen ging darauf ein, dass auch das Thema „Qualitätsstandards beim BEM“ einen wichtigen Stellenwert haben muss und berichtete aus der betrieblichen Praxis. Hierzu gab es regen Zuspruch von den Teilnehmenden. Es sollen nun konkrete Formulierungsvorschläge für die entsprechenden Gesetzesänderungen an die Bundestagsfraktion gemacht werden.
Die Teilnehmenden der CDU-/CSU-Bundestagsfraktion fassten die Diskussionen so zusammen:
„Für einen vielfältigeren Arbeitsmarkt müssen wir Hürden für inklusive Ausbildungen abbauen, die Beratungsangebote für Arbeitgeber ausbauen und die Potenziale der Digitalisierung nutzen!“
Wir werden sie beim Wort nehmen und immer wieder nachhaken.
Aktuelle Umfrage zur Umsetzung des BTHG für die Schwerbehindertenvertretungen durch das Statistische Bundesamt
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Umfrage zur Umsetzung des BTHG (pdf)
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