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Jahresempfang des Bundesbehindertenbeauftragten

 

Inklusion ist Demokratie – Barrierefreiheit jetzt!
6. Oktober 2025 · Café Moskau, Berlin


Beim Jahresempfang von Jürgen Dusel  war die BSD vertreten. Eines wurde klar: Inklusion ist Menschenrecht und Grundlage unserer Demokratie. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier rief dazu auf, Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken, Bürokratie nicht zur Barriere werden zu lassen und Betroffene – gerade bei digitalen Angeboten und KI – konsequent einzubeziehen. Bärbel Bas stellte eine Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in Aussicht: verbindliche Barrierefreiheit auch im privaten Sektor, klare Ziele, flexible Umsetzung – ohne neue Berichtspflichten. Aktuell wird der Gesetzesentwurf jedoch von zwei Ministerien blockiert und kann daher nicht in die Verbändeabstimmung gehen. Für den Arbeitsmarkt kündigte die Bundesministerin eine Werkstattreform, den Ausbau des Budgets für Arbeit und besseres Matching an. Jürgen Dusel forderte zusätzlich „One-Stop“-Entscheidungen, weniger Zuständigkeitswirrwarr und ein Programm für über 50-Jährige. Die BSD war vor Ort vertreten und brachte ihre Perspektiven aus der Praxis ein.


Worum es ging
Der Abend stand unter dem Motto „Demokratie braucht Inklusion“. Viele Alltagserfahrungen zeigen: Zwischen Rechtsanspruch und Realität klafft noch eine Lücke – etwa in Arztpraxen, beim Wohnen, in der Mobilität, am Arbeitsplatz und digital. Genau diese Lücke soll geschlossen werden: durch verbindliche Barrierefreiheit, weniger Bürokratie und mehr Beteiligung.


Die Kernbotschaften


Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier

  • Inklusion ist kein „Nice-to-have“, sondern Menschenrecht.
     
  • Barrierefreiheit von Anfang an mitplanen – in Bau, Bildung, Arbeit, Kultur und Sport.
     
  • Regeln dürfen nicht selbst zur Barriere werden: Verfahren vereinfachen, Staat bürgerfreundlich machen.
     
  • Betroffene früh und wirksam beteiligen, besonders bei digitalen Angeboten und KI.
     
  • Demokratie und Inklusion stärken sich gegenseitig: Gute Beispiele sichtbar machen und das Grundgesetz verteidigen.
     

Jürgen Dusel (Gastgeber)

  • Kluft zwischen Grundrechten/UN-BRK und Alltag schließen.
     
  • Ein wirksames BGG schaffen – mit echten Ansprüchen auch gegenüber privaten Anbietern.
     
  • Bürokratie abbauen statt Leistungen zu kürzen; inklusive Strukturen im Wohnen, Arbeiten und Miteinander stärken.
     
  • Arbeitsmarkt öffnen: zentrale, schnelle Entscheidungen aus einer Hand; zusätzlich ein Programm für schwerbehinderte Menschen 50+.
     

Bärbel Bas (Politikgespräch)

  • BGG-Weiterentwicklung in Arbeit: Barrierefreiheit verbindlicher auch für private Dienstleistungen und Zugänge (z. B. online).
     
  • Prinzip: klare Ziele, flexible Wege – ohne neue Berichtspflichten für Unternehmen.
     
  • Öffentlicher Bereich: Barrierefreiheit in Bundesgebäuden und -einrichtungen mit klaren Fristen weiter vorantreiben.
     
  • Sozialstaatsreform: keine Leistungskürzungen; stattdessen Vereinfachung, Digitalisierung und – wo sinnvoll – Pauschalierungen (z. B. keine Dauer-Neuanträge bei unveränderlicher Behinderung).
     
  • Teilhabe am Arbeitsleben: Werkstattreform mit echtem Wahlrecht, Budget für Arbeit ausbauen, Übergang Schule–Beruf verbessern, aktives Matching mit Arbeitgebern.
     

Projektidee gegen Fachkräftemangel

  • Zielrichtung: gut qualifizierte Menschen mit Behinderungen stärker in Arbeit bringen und offene Stellen besetzen.
     
  • Ansatzpunkte: besseres Matching mit Bundesagentur für Arbeit und Rentenversicherung, Arbeitsplatzanpassungen und Assistenz zügig bewilligen, Informationslücken bei Unternehmen schließen.
     
  • Flankierend: Bürokratieabbau, zentrale Ansprech- und Entscheidungsstellen, Programm für 50+.
     

BGG: warum es hakt

  • In der Ressortabstimmung gibt es Vorbehalte, insbesondere mit Blick auf mögliche Mehrbelastungen für Unternehmen (vor allem KMU), Haftungs- und Zuständigkeitsfragen sowie die Tiefe von Standards.
     
  • Der vorgesehene Ansatz setzt dem bewusst entgegen: klare Barrierefreiheitsziele, aber flexible Umsetzung – ohne zusätzliche Berichtspflichten.
     

Die BSD vor Ort
Die BSD war beim Jahresempfang präsent, hat Gespräche mit politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern geführt und Praxisbeispiele eingebracht – insbesondere zu Barrierefreiheit im Arbeitsleben, vereinfachten Verfahren und wirksamen Förderwegen für Unternehmen und Beschäftigte.


Was wir als BSD tun

  • Wir unterstützen ein starkes BGG mit verbindlicher Barrierefreiheit auch im privaten Bereich.
     
  • Wir arbeiten mit Politik, Verwaltung und Verbänden daran, Verfahren zu vereinfachen und Entscheidungen zu beschleunigen.
     
  • Wir bringen Praxiswissen aus Betrieben ein – damit Teilhabe am Arbeitsleben konkret gelingt und Fachkräftelücken geschlossen werden.
     

Werde ein Teil unserer Gemeinschaft und tritt als Mitglied bei!



Jürgen Dusel am Rednerpult. Im Hintergrund die Umrisse der Bundesrepublik Deutschland und der Text "

Online-Fortbildung für SBVen 08.10.2025 - 14:30 Uhr

Das  Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  bietet eine Online-Fortbildung an.


Thema: Inklusionsvereinbarungen

  

Über den folgenden Link finden Sie die Einwahldaten und weitere Info

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BAG-Urteil stärkt SBVen weit über das Wahlrecht hinaus

Das BAG- Urteil zum Wahlrecht für Werkstattbeschäftigte geht weit über das Wahlrecht hinaus und stärkt die Rolle der Schwerbehindertenvertretungen


 Kurz gesagt: Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte dürfen an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) teilnehmen. Entscheidend ist die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb nach SGB IX – nicht, ob ein klassischer Arbeitsvertrag vorliegt. Das stärkt die Teilhabe und macht Rechte sichtbarer.


Was genau hat das Gericht entschieden?

  • Werkstattbeschäftigte  sind wahlberechtigt zur SBV, wenn sie schwerbehindert oder gleichgestellt  sind.
  • Maßstab ist der Status als Beschäftigte im Sinne des SGB IX, nicht der  Arbeitnehmerstatus.
     

Arbeitnehmer und Beschäftigte – der Unterschied auf den Punkt gebracht

  • Arbeitnehmer:  Personen mit Arbeitsvertrag (Vergütung, Weisungsgebundenheit, siehe dazu auch §611a BGB).
  • Beschäftigte  (SGB IX): weiterer Begriff. Erfasst alle, die tatsächlich im Betrieb an Weisungen des Inhabers gebunden zur Erfüllung von Arbeitspflichten tätig sind, z. B. Leiharbeitsnehmer,  Werkstattbeschäftigte oder Personen in Reha- und      Qualifizierungsverhältnissen.

Der Gesetzgeber nutzt bewusst „Beschäftigte“, um Schutz- und Beteiligungsrechte nicht auf Arbeitsverträge zu begrenzen.


Diese SGB-IX-Regelungen beziehen sich auf „Beschäftigte“

  • §      177 Abs. 2 SGB IX – SBV-Wahl: Anzahl der Beschäftigen.
  • §      177 Abs. 2 SGB IX – SBV-Wahl: Wahlrecht für alle schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten im Betrieb oder in der Dienststelle.
  • §      167 Abs. 1 SGB IX – Prävention: Bei erkennbaren Schwierigkeiten eines schwerbehinderten Beschäftigten startet der Arbeitgeber ein Präventionsverfahren – mit SBV.
  • §      167 Abs. 2 SGB IX – BEM: Nach mehr als sechs Wochen Arbeitsunfähigkeit in      zwölf Monaten ist Betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten – für      alle Beschäftigten, auch wenn nicht schwerbehindert oder gleichgestellt.
  • §      179 Abs. 4 SGB IX – Freistellung der SBV:
    • Arbeitsbefreiung  ohne Entgeltminderung, soweit für SBV-Aufgaben erforderlich.
    • Vollständige Freistellung auf Wunsch der Vertrauensperson, ab 100 schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten im Betrieb bzw. der Dienststelle.

       

Folgen für Deine Praxis als SBV

  1. Wählerliste  aktualisieren: Werkstattbeschäftigte erfassen und rechtzeitig informieren.
  2. Prävention  stärken (§ 167 Abs. 1): Frühzeitig einleiten, SBV beteiligen,      Integrationsamt einbinden.
  3. BEM zuverlässig anbieten (§ 167 Abs. 2): Verfahren klar strukturieren,      Dokumentation sichern.
  4. Freistellung organisieren (§ 179 Abs. 4):
    • Einzelfallfreistellung  für anfallende SBV-Aufgaben.
    • Vollfreistellung auf Wunsch der Vertrauensperson ab 100 schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten; Zuständigkeiten und Vertretungen festlegen.

  1. Rollen klären: SBV und Werkstattrat arbeiten nebeneinander; die SBV vertritt alle      schwerbehinderten Beschäftigten in Beteiligungs- und Schutzfragen.


Fazit:
Das Urteil wirkt weit über die Wahl hinaus. Viele Rechte im SGB IX knüpfen an die Beschäftigung an, nicht an den Arbeitsvertrag. Damit werden Werkstattbeschäftigte bei Wahl, Beteiligung, Prävention, BEM und bei der Freistellung der SBV gleichberechtigt einbezogen. Das ist ein klarer Gewinn für mehr Teilhabe – und für Deine Arbeit als SBV eine starke Grundlage, aktiv zu gestalten.


Randnotiz:

Das BAG hat den ursprünglichen Urteilstext korrigiert – aus „Wählbarkeit" ( passives Wahlrecht) wurde „Wahlrecht" (aktives Wahlrecht). Ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied. Leider ist das nicht zu allen Juristen durchgedrungen, manche Anwaltsseiten sprechen immer noch von der "Wählbarkeit".

Der Berichtigungsbeschluss ist hier zu finden.

Dazu gib es auch einen Beitrag im BIH-Forum.



Online-Fortbildung für SBVen

Das  Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  bietet eine Online-Fortbildung an.


Die nächsten Termine sind:


08.10.2025 (Inklusionsvereinbarungen)

12.11.2025

10.12.2025

14:30 bis 16:30 Uhr


Online-Fortbildung für SBVen 10.9.2025 - 14:30 Uhr

Das  Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  bietet eine Online-Fortbildung an.


Thema: Die SBV-Beteiligung im Kündigungsverfahren

  

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Inklusive Jobmesse München 2025 – Starkes Signal für Wandel

Rollstuhlnutzerin im Gespräch auf einer inklusiven Jobmesse. Das Bild ist KI-generiert und symbol.

 Die inklusive Jobmesse im Berufsinformationszentrum (BiZ) München hat ein klares Zeichen gesetzt: Inklusion ist nicht nur ein gesellschaftlicher Auftrag, sondern auch ein entscheidender Baustein für eine zukunftsfähige Arbeitswelt.


Rüdiger Frey schildert in einem Beitrag auf LinkedIn eindrucksvoll, wie engagiert Unternehmen in München auf Bewerber:innen mit Behinderung zugegangen sind – mit echtem Interesse, Offenheit und der Bereitschaft zum Dialog auf Augenhöhe. Besonders hervor hebt er das persönliche Engagement von Vertreter:innen aus der öffentlichen Verwaltung ebenso wie aus der Privatwirtschaft.


Inklusion als Wettbewerbsvorteil
Immer mehr Unternehmen erkennen: Wer heute gezielt Menschen mit Behinderung anspricht, verschafft sich morgen einen Vorsprung – gerade in Zeiten des demografischen Wandels und zunehmenden Fachkräftemangels. Aussagen wie „Wir kümmern uns um Menschen, um die sich sonst niemand kümmert“ machen deutlich, dass hier nicht nur formal teilgenommen wurde, sondern mit Haltung.


Mehr als 4.000 inklusive Stellen auf myAbility.jobs
Auch die Plattform myAbility.jobs war vor Ort. Sie bietet inzwischen über 4.000 Stellenangebote, die sich explizit an Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen richten – ein weiteres Indiz dafür, dass sich etwas bewegt.


Unser Fazit
Die inklusive Jobmesse München 2025 war ein voller Erfolg – für Unternehmen, Bewerber:innen und die Inklusionsarbeit insgesamt. Wir danken Rüdiger Frey für seinen praxisnahen Einblick und freuen uns, wenn solche Formate bundesweit Schule machen.

Online-Fortbildung für SBVen 9.7.2025 - 14:30 Uhr

Das  Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  bietet eine Online-Fortbildung an.


Thema: Ausgleichsabgabe

  

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Online-Fortbildung für SBVen 18.6.2025 - 14:30 Uhr

Das  Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  bietet eine Online-Fortbildung an.


Thema: Einführung in das soziale Entschädigungsrecht nach SGB XIV

  

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BSD jetzt im Lobbyregister des Bundestags eingetragen

Die BSD ist jetzt im Lobbyregister des Bundestags eingetragen! 


Ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und eine starke politische Stimme für Inklusion und Teilhabe.  


 Unsere Mitgliedschaft im Register zeigt klar, dass wir offen, nachvollziehbar und im Sinne unserer Anliegen tätig sind. 

Kennt Ihr schon den Youtube-Kanal der BIH?

Welche Förderungen und Leistungen bieten die Inklusions- und Integrationsämter?

Wie funktioniert ein gutes BEM?

Und was macht eigentlich die BIH?


Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der neue Youtube-Kanal der BIH. 

Alles rund um die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung findet Ihr hier!


Klickt rein!


Zum Youtube-Kanal der BIH

iXNet-Info-Veranstaltung

Einladung zur iXNet-Info-Veranstaltung „Tipps und Hinweise zur Stellensuche und Bewerbung mit Behinderungen“  


 25.06.2025 von 13:00 Uhr – 14:30 Uhr   

  

Das Suchen und das Finden der richtigen Arbeitsstelle und das erfolgreiche Durchlaufen von Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist das Ziel eines jeden Bewerbers. Für Arbeitsuchende mit Behinderungen kann der berufliche Einmündungsprozess mit einer Vielzahl von Herausforderungen und bestückt sein. 

Nicht selten sehen sich Arbeitsuchende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen mit unterschiedlichen Fragestellungen konfrontiert:

  • Welcher Arbeitsplatz passt zu mir, meinen Fähigkeiten und meinen  Behinderungen? 
  • Wie sollten meine Bewerbungsunterlagen gestaltet sein? 
  • Sollte ich mit der Schwerbehindertenvertretung Kontakt aufnehmen?


Eckdaten zur Veranstaltung:  

In der anderthalbstündigen, virtuellen Veranstaltung steht daher einerseits die Auseinandersetzung mit behinderungsspezifischen Fragestellungen und Besonderheiten im Bewerbungs- und im beruflichen Einmündungsprozess im Vordergrund. Andererseits soll durch das gezielte Briefing der Teilnehmenden, Optimierungspotenziale aufgezeigt werden, um die Erfolgschancen bei zukünftigen Bewerbungsvorhaben zu verbessern.  

Den Fachvortrag werden Anna Schneider und Abdel Hafid Sarkissian, aus dem iXNet-Team des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker, gestalten. Im Anschluss haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, individuelle und weiterführende Fragen rund um die Stellenfindung und die Bewerbung zu stellen. 


Anmeldung:

Sie möchten teilnehmen? Dann melden Sie sich bis zum 17.06.2025  über das Online-Formular an. Das Online-Angebot wird via Microsoft Teams stattfinden. 


Für eine effektive Durchführung der Online-Veranstaltung und einen zielführenden Austausch ist die Anzahl der Teilnehmenden auf maximal 30 Personen begrenzt.


Bitte teilen Sie mit, wenn Sie einen Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher benötigen. Zudem beachten Sie bitte, dass nach dem 09.10.2024 mittgeteilte besondere Bedarfe nicht mehr gewährleistet werden können.


Sie haben Fragen? – Dann sprechen Sie das iXNet-Tam einfach an!

Tel.: 0228 / 50208 4157

E-Mail: ZAV.iXNet(ad)arbeitsagentur.de 

Logo IXNet in schwarzer Schrift. Das X ist in violetter Farbe geschrieben.

BSD-Fachtagung 2026: save the date!

10. März bis 11. Mörz 2026

 

Die Vorbereitungen für die nächste BSD-Fachtagung laufen bereits auf Hochtouren! Vom 10. bis 11. März 2026 laden wir euch herzlich nach Berlin ein –  ins inklusive Hotel Rossi.

Freut euch auf zwei spannende Tage voller aktueller Themen rund um die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen. Mit dabei sind wieder viele engagierte Gesprächspartner*innen aus Praxis, Politik und Forschung.


Jetzt schon vormerken und Termin sichern!
Weitere Informationen folgen demnächst – wir halten euch auf dem Laufenden.

Online-Fortbildung für SBVen 14.5.2025 - 14:30 Uhr

Das  Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  bietet eine Online-Fortbildung an.


Thema: Einführung in die digitale Barrierefreiheit

  

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105 Jahre SBV – Euer Einsatz macht den Unterschied

1920er-Büroszene mit Menschen mit Behinderung in aktiver Diskussion am Besprechungstisch.

Engagement mit Geschichte und Zukunft

Am 6. April 1920 wurde in Deutschland ein wichtiger Meilenstein gesetzt: Die rechtliche Verankerung der Schwerbehindertenvertretung legte den Grundstein für eine kontinuierliche Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt.

Seitdem hat sich viel verändert – zum Positiven. Doch noch immer stehen wir vor großen Herausforderungen.

Was leisten Schwerbehindertenvertretungen?

Schwerbehindertenvertretungen (SBV) setzen sich in Betrieben und Dienststellen für die Rechte, Bedürfnisse und Belange von Beschäftigten mit Behinderungen ein. Sie sind beratend, unterstützend und oft vermittelnd tätig – und damit eine unverzichtbare Schnittstelle zwischen Mitarbeitenden, Arbeitgeber*innen und weiteren Gremien.

Ihre Arbeit reicht von der Mitwirkung bei Einstellungen, über die Gestaltung barrierefreier Arbeitsplätze, bis hin zur Unterstützung bei krankheitsbedingten Wiedereingliederungen. Auch beim betrieblichen Gesundheitsmanagement oder bei Schulungen zur Sensibilisierung sind sie aktiv. Was viele jedoch vergessen: Das Engagement gilt nicht nur für die anerkannten Schwerbehinderten und Gleichgestellten in Betrieben und Dienststellen, sondern auch für diejenigen, die Beratungsbedarf hinsichtlich Antragstellung haben.

105 Jahre – und noch nicht am Ziel

Das Jubiläum mahnt: Trotz aller Fortschritte gibt es weiterhin Hürden. Die Digitalisierung bietet neue Chancen, bringt aber auch neue Barrieren mit sich. Und während gesetzliche Regelungen mehr Rechte sichern, ist deren Umsetzung oft noch ausbaufähig.

Inklusion muss täglich neu gedacht und gelebt werden – nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als Haltung und Verantwortung.

Unser Appell

Wir danken allen Schwerbehindertenvertretungen für ihren unermüdlichen Einsatz – heute und in den vergangenen 105 Jahren. Gleichzeitig rufen wir alle Arbeitgeberinnen, Führungskräfte und Kolleginnen auf: Unterstützen Sie Inklusion aktiv. Erkennen Sie das Potenzial von Vielfalt – und helfen Sie mit, echte Teilhabe zu ermöglichen.

Denn nur gemeinsam schaffen wir eine Arbeitswelt, in der jede*r seinen Platz hat – unabhängig von körperlichen Voraussetzungen.

Bild:  KI-generiertes (DALL-E)Symbolbild einer inklusiven Büroszene der 1920er Jahre 

Online-Fortbildung für SBVen 9.4.2025 - 14:30 Uhr

Das  Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  bietet eine Online-Fortbildung an.


Thema: Hilfsmittel zur beruflichen Teilhabe

  

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Online-Fortbildung für SBVen 12.3.2025 - 14:30 Uhr

Das  Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  bietet eine Online-Fortbildung an.


Thema: Der Datenschutz im BEM-Verfahren

  

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iXNet-Info-Veranstaltung

Einladung zur iXNet-Info-Veranstaltung „Tipps und Hinweise zur Stellensuche und Bewerbung mit Behinderungen“  


 30.01.2025 von 9:30 – 11:00 Uhr   

  

Das Suchen und das Finden der richtigen Arbeitsstelle und das erfolgreiche Durchlaufen von Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist das Ziel eines jeden Bewerbers. Für Arbeitsuchende mit Behinderungen kann der berufliche Einmündungsprozess mit einer Vielzahl von Herausforderungen und bestückt sein. 

Nicht selten sehen sich Arbeitsuchende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen mit unterschiedlichen Fragestellungen konfrontiert:

  • Welcher Arbeitsplatz passt zu mir, meinen Fähigkeiten und meinen  Behinderungen? 
  • Wie sollten meine Bewerbungsunterlagen gestaltet sein? 
  • Sollte ich mit der Schwerbehindertenvertretung Kontakt aufnehmen?


Eckdaten zur Veranstaltung:  

In der anderthalbstündigen, virtuellen Veranstaltung steht daher einerseits die Auseinandersetzung mit behinderungsspezifischen Fragestellungen und Besonderheiten im Bewerbungs- und im beruflichen Einmündungsprozess im Vordergrund. Andererseits soll durch das gezielte Briefing der Teilnehmenden, Optimierungspotenziale aufgezeigt werden, um die Erfolgschancen bei zukünftigen Bewerbungsvorhaben zu verbessern.  

Den Fachvortrag werden Anna Schneider und Abdel Hafid Sarkissian, aus dem iXNet-Team des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker, gestalten. Im Anschluss haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, individuelle und weiterführende Fragen rund um die Stellenfindung und die Bewerbung zu stellen. 


Anmeldung:

Sie möchten teilnehmen? Dann melden Sie sich bis zum 27.01.2025 über unser Online-Formular an. Das Online-Angebot wird via Microsoft Teams stattfinden. 


Für eine effektive Durchführung der Online-Veranstaltung und einen zielführenden Austausch ist die Anzahl der Teilnehmenden auf maximal 30 Personen begrenzt.


Bitte teilen Sie mit, wenn Sie einen Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher benötigen. Zudem beachten Sie bitte, dass nach dem 09.10.2024 mittgeteilte besondere Bedarfe nicht mehr gewährleistet werden können.


Sie haben Fragen? – Dann sprechen Sie das iXNet-Tam einfach an!

Tel.: 0228 / 50208 4157

E-Mail: ZAV.iXNet(ad)arbeitsagentur.de 

Logo IXNet in schwarzer Schrift. Das X ist in violetter Farbe geschrieben.

Hier findest Du unsere News-Archive aus den Vorjahren

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