Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) lobt seit 2019 den Bundesteilhabepreis für eine gelungene inklusive Sozialraumgestaltung aus. Ab sofort können sich Interessierte für den diesjährigen Preis bewerben. Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis und Modellprojekte, die vorbildlich für den inklusiven Sozialraum und bundesweit auf Kommunen oder Regionen übertragbar sind. Im Jahr 2026 ist das Thema „BERUFSEINSTIEG INKLUSIV – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen“.
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Der Anspruch an die inklusive Ausgestaltung der Schnittstelle von beruflicher Bildung und dem Arbeitsmarkt ist für jungen Menschen mit Behinderungen einen nachhaltigen Übergang mit erfolgreicher Inklusion zu erlangen. Besondere Relevanz haben dabei sowohl die aktive Mitwirkung von jungen Menschen mit Behinderungen, als auch die auf deren Bedürfnisse abgestimmten Struktur-, Prozess- und Ergebnis-Qualitäten.
Das Ziel ist, eine umfassende, dauerhafte berufliche Teilhabe zu ermöglichen. Auf diese Weise soll ein Höchstmaß an sozialer Teilhabe ohne Ausgrenzung von jungen Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt erreicht werden.
Der Bundesteilhabepreis
Der Bundesteilhabepreis wird von der Bundesfachstelle Barrierefreiheit ausgeschrieben. Eine unabhängige Fachjury, der mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wählt die Preisträger aus. Zudem sind Expertinnen und Experten aus Kommunen und Ländern Mitglied der Fachjury.
Um die Vielfalt des inklusiven Sozialraums thematisch aufzuzeigen, hat der Bundesteilhabepreis jedes Jahr einen anderen Schwerpunkt.
Bundesteilhabepreis 2026:
BERUFSEINSTIEG INKLUSIV – Übergang von der beruflichen Bildung in den Arbeitsmarkt für junge Menschen mit Behinderungen
Bewerbungsschluss: 8. Februar 2026
Der Bundesteilhabepreis ist mit insgesamt 17.500 Euro (1. Preis 10.000 Euro) dotiert. Bewerben können sich Akteurinnen und Akteure, die in den Bereichen der beruflichen Bildung und des Arbeitsmarktes die Teilhabe von jungen Menschen mit Behinderungen ermöglichen. Hierzu zählen Angebote der betrieblichen, der überbetrieblichen und der außerbetrieblichen beruflichen Bildung sowie auch z.B. Berufsbildungswerke (BBW), Berufsförderwerke (BFW) und Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM). Zum Arbeitsmarkt zählen neben Arbeitgebenden ebenso Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Agenturen für Arbeit, Jobcenter, Jugendberufsagenturen und Dienstleistende. Darüber hinaus sind Verbände und Vereine, Menschen mit Behinderungen, Stellen der öffentlichen Verwaltung sowie Kommunen und Regionen angesprochen.
Gesucht werden gute Beispiele aus der Praxis und innovative Projekte, die einen Beitrag leisten, die Übergangsphase von der Berufsausbildung in den Arbeitsmarkt inklusiv zu gestalten. Hierbei ist das Zusammenspiel über die gesamte Berufsausbildungsdauer zwischen der Ausbildungsstätte, der/ dem Auszubildenden sowie dem zukünftigen Arbeitgeber wichtig, um jungen Menschen mit Behinderungen nachhaltige Arbeitsplätze zu sichern. Der inklusive Berufseinstieg sollte dabei in einen inklusiven Sozialraum eingebettet sein und zur Nachahmung anregen. Im Fokus der Bewerbung sollte in jedem Fall das reibungslose Zusammenspiel aller Beteiligten im beruflichen Inklusionsprozess stehen.
Die Preisverleihung wird im 3. Quartal 2026 durch das BMAS stattfinden. Der Bundesteilhabepreis wird von den Kommunalen Spitzenverbänden (Deutscher Landkreistag, Deutscher Städtetag und Deutscher Städte- und Gemeindebund) unterstützt.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbungen!
Gerne können Sie auch die Informationen über den Bundesteilhabepreis in Ihrem Netzwerk verbreiten und veröffentlichen.
Die Ausschreibungsunterlagen finden Sie hier:
Weitere Informationen rund um den Bundesteilhabepreis finden Sie unter www.bundesteilhabepreis.de.
Haben Sie noch Fragen zum Preis oder zur Ausschreibung? Diese beantwortet Ihnen Dr. Petra Zadel-Sodtke gern unter E-Mail: bundesteilhabepreis@bmas.bund.desowie Telefon
030/259 36 78-0.
Die Pressemeldung des BMAS zum Bundesteilhabepreis 2026 finden Sie unter:
https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/bundesteilhabepreis-2026.html
Das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bietet eine Online-Fortbildung an.
Thema: Vorschau auf die Wahlen
Über den folgenden Link finden Sie die Einwahldaten und weitere Info
Offener Brief
Mit einem offenen Brief an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) die Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) – insbesondere mit Blick auf eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit auch im privaten Sektor.
Der BSD macht deutlich: Barrierefreiheit ist kein Randthema, sondern ein wirtschaftlicher Imperativ. Sie schafft Zugang zu Arbeit, Konsum und Dienstleistungen – und ist zugleich Voraussetzung für Wettbewerbsfähigkeit, Fachkräftesicherung und demografische Zukunftsfähigkeit.
Der Appell der Vorsitzenden Heidi Stuffer und Heinz Weixelbaum lautet klar: Barrierefreiheit muss gesetzlich verbindlich geregelt werden – als Investition in Innovation, Teilhabe und wirtschaftliche Nachhaltigkeit.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e. V. (BSD) hat nun eine Doppelspitze: Mit Heidi Stuffer und Heinz Weixelbaum hat die BSD nun eine erfahrene Führungsspitze.
Beide bringen langjährige Expertise aus der Praxis der Schwerbehindertenvertretung mit. Sie engagieren sich seit vielen Jahren für die Rechte von Menschen mit Behinderungen im Arbeitsleben – mit besonderem Fokus auf Mitbestimmung und Inklusion.
„Diese Doppelspitze steht für Kontinuität und frischen Wind zugleich“, so der BSD-Vorstand. „Gemeinsam setzen Heidi Stuffer und Heinz Weixelbaum ein starkes Zeichen für gelebte Teilhabe, Vernetzung und eine zukunftsfähige Interessenvertretung.“
Die BSD-Mitglieder und alle Partner*innen dürfen sich auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit klarer Haltung und neuen Impulsen freuen.
Inklusion ist Demokratie – Barrierefreiheit jetzt!
6. Oktober 2025 · Café Moskau, Berlin
Beim Jahresempfang von Jürgen Dusel war die BSD vertreten. Eines wurde klar: Inklusion ist Menschenrecht und Grundlage unserer Demokratie. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier rief dazu auf, Barrierefreiheit von Anfang an mitzudenken, Bürokratie nicht zur Barriere werden zu lassen und Betroffene – gerade bei digitalen Angeboten und KI – konsequent einzubeziehen. Bärbel Bas stellte eine Weiterentwicklung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) in Aussicht: verbindliche Barrierefreiheit auch im privaten Sektor, klare Ziele, flexible Umsetzung – ohne neue Berichtspflichten. Aktuell wird der Gesetzesentwurf jedoch von zwei Ministerien blockiert und kann daher nicht in die Verbändeabstimmung gehen. Für den Arbeitsmarkt kündigte die Bundesministerin eine Werkstattreform, den Ausbau des Budgets für Arbeit und besseres Matching an. Jürgen Dusel forderte zusätzlich „One-Stop“-Entscheidungen, weniger Zuständigkeitswirrwarr und ein Programm für über 50-Jährige. Die BSD war vor Ort vertreten und brachte ihre Perspektiven aus der Praxis ein.
Worum es ging
Der Abend stand unter dem Motto „Demokratie braucht Inklusion“. Viele Alltagserfahrungen zeigen: Zwischen Rechtsanspruch und Realität klafft noch eine Lücke – etwa in Arztpraxen, beim Wohnen, in der Mobilität, am Arbeitsplatz und digital. Genau diese Lücke soll geschlossen werden: durch verbindliche Barrierefreiheit, weniger Bürokratie und mehr Beteiligung.
Die Kernbotschaften
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier
Jürgen Dusel (Gastgeber)
Bärbel Bas (Politikgespräch)
Projektidee gegen Fachkräftemangel
BGG: warum es hakt
Die BSD vor Ort
Die BSD war beim Jahresempfang präsent, hat Gespräche mit politischen Entscheidungsträgerinnen und -trägern geführt und Praxisbeispiele eingebracht – insbesondere zu Barrierefreiheit im Arbeitsleben, vereinfachten Verfahren und wirksamen Förderwegen für Unternehmen und Beschäftigte.
Was wir als BSD tun
Werde ein Teil unserer Gemeinschaft und tritt als Mitglied bei!

Das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
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Die nächsten Termine sind:
12.11.2025
10.12.2025
14:30 bis 16:30 Uhr
Das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bietet eine Online-Fortbildung an.
Thema: Inklusionsvereinbarungen
Über den folgenden Link finden Sie die Einwahldaten und weitere Info
Das BAG- Urteil zum Wahlrecht für Werkstattbeschäftigte geht weit über das Wahlrecht hinaus und stärkt die Rolle der Schwerbehindertenvertretungen
Kurz gesagt: Das Bundesarbeitsgericht hat klargestellt: Schwerbehinderte Werkstattbeschäftigte dürfen an der Wahl der Schwerbehindertenvertretung (SBV) teilnehmen. Entscheidend ist die tatsächliche Beschäftigung im Betrieb nach SGB IX – nicht, ob ein klassischer Arbeitsvertrag vorliegt. Das stärkt die Teilhabe und macht Rechte sichtbarer.
Was genau hat das Gericht entschieden?
Arbeitnehmer und Beschäftigte – der Unterschied auf den Punkt gebracht
Der Gesetzgeber nutzt bewusst „Beschäftigte“, um Schutz- und Beteiligungsrechte nicht auf Arbeitsverträge zu begrenzen.
Diese SGB-IX-Regelungen beziehen sich auf „Beschäftigte“
Folgen für Deine Praxis als SBV
Fazit:
Das Urteil wirkt weit über die Wahl hinaus. Viele Rechte im SGB IX knüpfen an die Beschäftigung an, nicht an den Arbeitsvertrag. Damit werden Werkstattbeschäftigte bei Wahl, Beteiligung, Prävention, BEM und bei der Freistellung der SBV gleichberechtigt einbezogen. Das ist ein klarer Gewinn für mehr Teilhabe – und für Deine Arbeit als SBV eine starke Grundlage, aktiv zu gestalten.
Randnotiz:
Das BAG hat den ursprünglichen Urteilstext korrigiert – aus „Wählbarkeit" ( passives Wahlrecht) wurde „Wahlrecht" (aktives Wahlrecht). Ein kleiner, aber wesentlicher Unterschied. Leider ist das nicht zu allen Juristen durchgedrungen, manche Anwaltsseiten sprechen immer noch von der "Wählbarkeit".
Der Berichtigungsbeschluss ist hier zu finden.
Dazu gib es auch einen Beitrag im BIH-Forum.


Die inklusive Jobmesse im Berufsinformationszentrum (BiZ) München hat ein klares Zeichen gesetzt: Inklusion ist nicht nur ein gesellschaftlicher Auftrag, sondern auch ein entscheidender Baustein für eine zukunftsfähige Arbeitswelt.
Unternehmen in München auf Bewerber:innen mit Behinderung zugegangen sind – mit echtem Interesse, Offenheit und der Bereitschaft zum Dialog auf Augenhöhe. Besonders hervor hebt er das persönliche Engagement von Vertreter:innen aus der öffentlichen Verwaltung ebenso wie aus der Privatwirtschaft.
Inklusion als Wettbewerbsvorteil
Immer mehr Unternehmen erkennen: Wer heute gezielt Menschen mit Behinderung anspricht, verschafft sich morgen einen Vorsprung – gerade in Zeiten des demografischen Wandels und zunehmenden Fachkräftemangels. Aussagen wie „Wir kümmern uns um Menschen, um die sich sonst niemand kümmert“ machen deutlich, dass hier nicht nur formal teilgenommen wurde, sondern mit Haltung.
Mehr als 4.000 inklusive Stellen auf myAbility.jobs
Auch die Plattform myAbility.jobs war vor Ort. Sie bietet inzwischen über 4.000 Stellenangebote, die sich explizit an Menschen mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen richten – ein weiteres Indiz dafür, dass sich etwas bewegt.
Unser Fazit
Die inklusive Jobmesse München 2025 war ein voller Erfolg – für Unternehmen, Bewerber:innen und die Inklusionsarbeit insgesamt. Wir danken Rüdiger Frey für seinen praxisnahen Einblick und freuen uns, wenn solche Formate bundesweit Schule machen.
Die BSD ist jetzt im Lobbyregister des Bundestags eingetragen!
Ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und eine starke politische Stimme für Inklusion und Teilhabe.
Unsere Mitgliedschaft im Register zeigt klar, dass wir offen, nachvollziehbar und im Sinne unserer Anliegen tätig sind.
Welche Förderungen und Leistungen bieten die Inklusions- und Integrationsämter?
Wie funktioniert ein gutes BEM?
Und was macht eigentlich die BIH?
Antworten auf diese und weitere Fragen gibt der neue Youtube-Kanal der BIH.
Alles rund um die Inklusion von Menschen mit Schwerbehinderung findet Ihr hier!
Klickt rein!
Einladung zur iXNet-Info-Veranstaltung „Tipps und Hinweise zur Stellensuche und Bewerbung mit Behinderungen“
25.06.2025 von 13:00 Uhr – 14:30 Uhr
Das Suchen und das Finden der richtigen Arbeitsstelle und das erfolgreiche Durchlaufen von Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist das Ziel eines jeden Bewerbers. Für Arbeitsuchende mit Behinderungen kann der berufliche Einmündungsprozess mit einer Vielzahl von Herausforderungen und bestückt sein.
Nicht selten sehen sich Arbeitsuchende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen mit unterschiedlichen Fragestellungen konfrontiert:
Eckdaten zur Veranstaltung:
In der anderthalbstündigen, virtuellen Veranstaltung steht daher einerseits die Auseinandersetzung mit behinderungsspezifischen Fragestellungen und Besonderheiten im Bewerbungs- und im beruflichen Einmündungsprozess im Vordergrund. Andererseits soll durch das gezielte Briefing der Teilnehmenden, Optimierungspotenziale aufgezeigt werden, um die Erfolgschancen bei zukünftigen Bewerbungsvorhaben zu verbessern.
Den Fachvortrag werden Anna Schneider und Abdel Hafid Sarkissian, aus dem iXNet-Team des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker, gestalten. Im Anschluss haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, individuelle und weiterführende Fragen rund um die Stellenfindung und die Bewerbung zu stellen.
Anmeldung:
Sie möchten teilnehmen? Dann melden Sie sich bis zum 17.06.2025 über das Online-Formular an. Das Online-Angebot wird via Microsoft Teams stattfinden.
Für eine effektive Durchführung der Online-Veranstaltung und einen zielführenden Austausch ist die Anzahl der Teilnehmenden auf maximal 30 Personen begrenzt.
Bitte teilen Sie mit, wenn Sie einen Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher benötigen. Zudem beachten Sie bitte, dass nach dem 09.10.2024 mittgeteilte besondere Bedarfe nicht mehr gewährleistet werden können.
Sie haben Fragen? – Dann sprechen Sie das iXNet-Tam einfach an!
Tel.: 0228 / 50208 4157
E-Mail: ZAV.iXNet(ad)arbeitsagentur.de


Die Vorbereitungen für die nächste BSD-Fachtagung laufen bereits auf Hochtouren! Vom 10. bis 11. März 2026 laden wir euch herzlich nach Berlin ein – ins inklusive Hotel Rossi.
Freut euch auf zwei spannende Tage voller aktueller Themen rund um die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen. Mit dabei sind wieder viele engagierte Gesprächspartner*innen aus Praxis, Politik und Forschung.
Jetzt schon vormerken und Termin sichern!
Weitere Informationen folgen demnächst – wir halten euch auf dem Laufenden.

Am 6. April 1920 wurde in Deutschland ein wichtiger Meilenstein gesetzt: Die rechtliche Verankerung der Schwerbehindertenvertretung legte den Grundstein für eine kontinuierliche Interessenvertretung von Menschen mit Behinderungen in der Arbeitswelt.
Seitdem hat sich viel verändert – zum Positiven. Doch noch immer stehen wir vor großen Herausforderungen.
Schwerbehindertenvertretungen (SBV) setzen sich in Betrieben und Dienststellen für die Rechte, Bedürfnisse und Belange von Beschäftigten mit Behinderungen ein. Sie sind beratend, unterstützend und oft vermittelnd tätig – und damit eine unverzichtbare Schnittstelle zwischen Mitarbeitenden, Arbeitgeber*innen und weiteren Gremien.
Ihre Arbeit reicht von der Mitwirkung bei Einstellungen, über die Gestaltung barrierefreier Arbeitsplätze, bis hin zur Unterstützung bei krankheitsbedingten Wiedereingliederungen. Auch beim betrieblichen Gesundheitsmanagement oder bei Schulungen zur Sensibilisierung sind sie aktiv. Was viele jedoch vergessen: Das Engagement gilt nicht nur für die anerkannten Schwerbehinderten und Gleichgestellten in Betrieben und Dienststellen, sondern auch für diejenigen, die Beratungsbedarf hinsichtlich Antragstellung haben.
Das Jubiläum mahnt: Trotz aller Fortschritte gibt es weiterhin Hürden. Die Digitalisierung bietet neue Chancen, bringt aber auch neue Barrieren mit sich. Und während gesetzliche Regelungen mehr Rechte sichern, ist deren Umsetzung oft noch ausbaufähig.
Inklusion muss täglich neu gedacht und gelebt werden – nicht nur als gesetzliche Pflicht, sondern als Haltung und Verantwortung.
Wir danken allen Schwerbehindertenvertretungen für ihren unermüdlichen Einsatz – heute und in den vergangenen 105 Jahren. Gleichzeitig rufen wir alle Arbeitgeberinnen, Führungskräfte und Kolleginnen auf: Unterstützen Sie Inklusion aktiv. Erkennen Sie das Potenzial von Vielfalt – und helfen Sie mit, echte Teilhabe zu ermöglichen.
Denn nur gemeinsam schaffen wir eine Arbeitswelt, in der jede*r seinen Platz hat – unabhängig von körperlichen Voraussetzungen.
Bild: KI-generiertes (DALL-E)Symbolbild einer inklusiven Büroszene der 1920er Jahre
Einladung zur iXNet-Info-Veranstaltung „Tipps und Hinweise zur Stellensuche und Bewerbung mit Behinderungen“
30.01.2025 von 9:30 – 11:00 Uhr
Das Suchen und das Finden der richtigen Arbeitsstelle und das erfolgreiche Durchlaufen von Bewerbungs- und Auswahlverfahren ist das Ziel eines jeden Bewerbers. Für Arbeitsuchende mit Behinderungen kann der berufliche Einmündungsprozess mit einer Vielzahl von Herausforderungen und bestückt sein.
Nicht selten sehen sich Arbeitsuchende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen mit unterschiedlichen Fragestellungen konfrontiert:
Eckdaten zur Veranstaltung:
In der anderthalbstündigen, virtuellen Veranstaltung steht daher einerseits die Auseinandersetzung mit behinderungsspezifischen Fragestellungen und Besonderheiten im Bewerbungs- und im beruflichen Einmündungsprozess im Vordergrund. Andererseits soll durch das gezielte Briefing der Teilnehmenden, Optimierungspotenziale aufgezeigt werden, um die Erfolgschancen bei zukünftigen Bewerbungsvorhaben zu verbessern.
Den Fachvortrag werden Anna Schneider und Abdel Hafid Sarkissian, aus dem iXNet-Team des Arbeitgeber-Service für schwerbehinderte Akademiker, gestalten. Im Anschluss haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, individuelle und weiterführende Fragen rund um die Stellenfindung und die Bewerbung zu stellen.
Anmeldung:
Sie möchten teilnehmen? Dann melden Sie sich bis zum 27.01.2025 über unser Online-Formular an. Das Online-Angebot wird via Microsoft Teams stattfinden.
Für eine effektive Durchführung der Online-Veranstaltung und einen zielführenden Austausch ist die Anzahl der Teilnehmenden auf maximal 30 Personen begrenzt.
Bitte teilen Sie mit, wenn Sie einen Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher benötigen. Zudem beachten Sie bitte, dass nach dem 09.10.2024 mittgeteilte besondere Bedarfe nicht mehr gewährleistet werden können.
Sie haben Fragen? – Dann sprechen Sie das iXNet-Tam einfach an!
Tel.: 0228 / 50208 4157
E-Mail: ZAV.iXNet(ad)arbeitsagentur.de
