Bis zum 30.09.2024 Hauptvertrauensperson der nichtrichterlichen schwerbehinderten Menschen in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorstandsmitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft der Schwerbehindertenvertretungen in Deutschland e.V.
Günter Uhlworm ist seit 5.6.1984 in der Schwerbehindertenvertretung aktiv - zunächst als Vertrauensperson des Amtsgerichts Düsseldorf und Bezirksvertrauensperson der nichtrichterlichen schwerbehinderten Menschen im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf.
Nach seinem Wechsel an das Amtsgericht Aachen wurde er dort am 26.11.1990 wieder als Vertrauensperson gewählt. Am 14.01.1995 wurde Herr Uhlworm zur 1. Stellvertretenden Bezirksvertrauensperson. Am 1.9.1999 übernahm er das Amt als Bezirksvertrauensperson der nichtrichterlichen schwerbehinderten Menschen im Oberlandesgerichtsbezirk Köln.
Seit 2003 gehört Günter Uhlworm der Hauptschwerbehindertenvertretung an, deren Vorsitz er am 09.06.2008 übernahm.
Seit dem 1.7.2008 ist er Mitglied im Vorstand der Arbeitsgemeinschaft der Hauptschwerbehindertenvertretungen der obersten Landesbehörden im Land Nordrhein-Westfalen (AGSV NRW) an, deren Vorsitz er am 1.06.2017 übernahm.
Somit vertritt er ca. 20.000 schwerbehinderte Menschen und gleichgestellte Menschen in der Landesverwaltung von Nordrhein-Westfalen.
Vom 27.09.2017 bis zum 16.06.2021 war er stellvertretender Vorsitzender der AGSV Länder.
Am 13.09.2021 wurde Günter Uhlworm mit der Verdienstmedaille zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland durch den Justizminister Peter Biesenbach ausgezeichnet. Der Verdienstorden ist eine besondere Auszeichnung, die der Bundespräsident für Verdienste um das Gemeinwohl auszeichnet.
Hervorzuheben ist sein besonderes Engagement für die Barrierefreiheit der Justiz im Baubereich und im Bereich der Software. „Aufgrund seines überobligatorischen und erfolgreichen Einsatzes ist er ein Vorbild für viele schwerbehinderte Menschen, deren uneingeschränktes Vertrauen er seit Jahrzehnten genießt“ so Minister der Justiz Peter Biesenbach in seiner Würdigung.
1) Rahmenvereinbarung mit den Integrationsämter LVR und LWL zur Inanspruchnahme der Integrationsfachdienste zur Betreuung von behinderten Menschen in der Justiz mit einem GdB unter 50
2) Fortbildungsveranstaltungen für Führungskräfte zum Thema „Psychische Behinderung“ durch die Integrationsfachdienste
3) Einrichtung des Kompetenzzentrums Barrierefreie IT in der Justiz
4) Leitfaden zum barrierefreien Bauen in der Justiz des Landes NRW
5) Einrichtung der Landesqualifizierungsklasse IT für arbeitslose schwerbehinderte Akademiker mit anschließendem unbefristeten Arbeitsvertrag in der Landesverwaltung
6) Einrichtung von 18 Haushaltsstellen zur Übernahme der Menschen aus den Werkstätten für behinderte Menschen auf den ersten Arbeitsmarkt, die seit Jahren auf einen Außenarbeitsplatz beschäftigt sind.
7) Erhöhung der Teilnehmeranzahl an der Landesqualifizierungsklasse Verwaltung von 16 auf 30 und anschließenden unbefristeter Übernahme in den Landesdienst
8) Richtlinie zum Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) – Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen im Nordrhein-westfälischen Landesdienst mit u.a. Regelungen zur Teilfreistellung von Schwerbehindertenvertretungen
9) Hilfen und Unterstützungen von schwerbehinderten Menschen nach Vorstellungsgesprächen und noch vor Beginn der Ausbildung, um den Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte barrierefrei zu gestalten.
Bild: Klaus Zallmann