Das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bietet eine Online-Fortbildung an.
Thema: "Die Wahl der SBV im vereinfachten Verfahren"
von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr

Eltern von Kindern mit Behinderung leisten jeden Tag Besonderes. Neben Beruf und Alltag tragen sie oft zusätzliche Verantwortung, organisieren Therapien, Arzttermine oder besondere Betreuung. Umso wichtiger ist es, dass sie im Arbeitsleben nicht benachteiligt werden.
Genau hier setzt eine wichtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an.
Worum geht es in der Entscheidung?
Der EuGH hat klargestellt: Auch Eltern von Kindern mit Behinderung stehen unter dem Schutz des Diskriminierungsverbots.
Das bedeutet:
Beschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, nur weil sie ein behindertes Kind betreuen – auch dann nicht, wenn sie selbst keine Behinderung haben.
Dabei geht es nicht nur um offene Benachteiligung, sondern auch um scheinbar neutrale Regeln, die in der Praxis Familien mit besonderen Belastungen stärker treffen können.
Was heißt das ganz konkret?
Regelungen im Arbeitsalltag – zum Beispiel starre Arbeitszeiten, fehlende Flexibilität oder fehlende Möglichkeiten für Mobiles Arbeiten – können für Eltern behinderter Kinder schnell zum Problem werden.
Der EuGH macht deutlich: Arbeitgeber müssen hinschauen, ob solche Regelungen zu einer Benachteiligung führen, und prüfen, ob es angemessene Lösungen gibt.
Das können zum Beispiel sein:
Natürlich immer im Rahmen dessen, was für den Betrieb zumutbar ist – aber mit dem klaren Ziel, faire Chancen zu ermöglichen.
Warum ist das eine gute Nachricht?
Diese Entscheidung ist ein starkes Signal:
Sie zeigt: Eltern behinderter Kinder sollen nicht zwischen Beruf und Familie zerrieben werden, sondern Unterstützung erfahren – auch rechtlich.
Trauen Sie sich, Unterstützung zu suchen
Wenn Sie selbst betroffen sind oder jemanden kennen, auf den das zutrifft:
Sie müssen damit nicht allein bleiben.
Es kann sehr hilfreich sein, das Gespräch zu suchen – zum Beispiel:
Diese Gremien können beraten, informieren und gemeinsam mit Ihnen überlegen, welche Möglichkeiten es in Ihrer Situation gibt.
Gut zu wissen
Niemand muss sofort alle Antworten haben.
Wichtig ist der erste Schritt: sich informieren und beraten lassen.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stärkt Ihnen dabei den Rücken.
Bild: Copyright EuGH
Das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bietet eine Online-Fortbildung an.
Thema: "Fördermöglichkeiten von schwerbehinderten jungen Beschäftigten, GdB bei Diabetes und Rückenleiden"
von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Im Podcast von Dr. Alexander HIldenbrand und Rüdiger Frey waren unsere Vorsitzenden Heidi Stuffer und Heinz Weixelbaum zu Gast.
Hört gerne rein!
Youtube:
Spotify
https://open.spotify.com/episode/0RijWBshUW3tYlTjJA4EiY
Das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bietet eine Online-Fortbildung an.
Thema: "Die Wahl der SBV im förmlichen Verfahren"
von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr
Das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bietet eine Online-Fortbildung an.
Die nächsten Termine sind:
21.01.2026

REHADAT-Talentplus informiert praxisorientiert zum Thema Arbeitsleben und Behinderung und setzt ab sofort die neue KI-Suchassistentin Ariadne ein.
Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu komplexen Themen und Zusammenhängen im Bereich der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.
Die KI greift dabei ausschließlich auf die geprüften Inhalte des Portals REHADAT-Talentplus sowie des REHADAT-Lexikons zurück. Fragen können analog der großen Sprachmodelle, wie beispielsweise ChatGPT, gestellt werden. Ariadne kann sich bis zu zehn Fragen und Antworten merken, sodass ein Dialog mit der KI-Assistentin möglich ist.
Alle Antworten werden mit weiterführenden Links zu den entsprechenden Quellen bei REHADAT ergänzt. Hier können die Nutzerinnen und Nutzer ihre Recherche vertiefen oder verifizieren. Mit Klick auf den Button ‚Neu‘ verschwinden alle Fragen und Antworten im Chat und es kann eine neue Frage gestellt werden. REHADAT speichert keine personenbezogenen Daten aus den Chats.
„Uns erreichen häufig Fragen, wie die berufliche Teilhabe konkret gestaltet werden kann. Die KI hilft dabei, erste Antworten zu finden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die umfangreichen Informationen bei REHADAT zeitgemäß auffindbar zu machen.“, sagt Eva Rabung, Teamleiterin Content Management
Interessierte können Ariadne direkt über den Link aufrufen.
Über REHADAT: REHADAT ist das zentrale, unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Informationen richten sich an Betroffene und alle, die sich für ihre berufliche Teilhabe einsetzen. Alle Angebote sind barrierefrei und kostenlos zugänglich. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds. REHADAT-Forschung ist eines von insgesamt 14 REHADAT-Portalen.
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