• Start
  • Wer wir sind
    • Wer wir sind
    • Unsere Ziele
    • Der Vorstand
    • Die Satzung
    • Mitglied werden
  • BSD-Fachtagung 2026
  • Aktuelles
  • BSD-Veranstaltungen
  • Hilfreiche Links
  • Presse
  • Kontaktiere uns
  • News-Archiv
    • 2024
    • 2025
  • Parkausweis
  • SBV-Fortbildung
  • Richtlinien SGB IX
  • Mehr
    • Start
    • Wer wir sind
      • Wer wir sind
      • Unsere Ziele
      • Der Vorstand
      • Die Satzung
      • Mitglied werden
    • BSD-Fachtagung 2026
    • Aktuelles
    • BSD-Veranstaltungen
    • Hilfreiche Links
    • Presse
    • Kontaktiere uns
    • News-Archiv
      • 2024
      • 2025
    • Parkausweis
    • SBV-Fortbildung
    • Richtlinien SGB IX
  • Start
  • Wer wir sind
    • Wer wir sind
    • Unsere Ziele
    • Der Vorstand
    • Die Satzung
    • Mitglied werden
  • BSD-Fachtagung 2026
  • Aktuelles
  • BSD-Veranstaltungen
  • Hilfreiche Links
  • Presse
  • Kontaktiere uns
  • News-Archiv
    • 2024
    • 2025
  • Parkausweis
  • SBV-Fortbildung
  • Richtlinien SGB IX

Online-Fortbildung für SBVen am 10.06.2026

Das  Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  bietet eine Online-Fortbildung an.


Thema: "Die Wahl der SBV im vereinfachten Verfahren"


von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr



Einwahldaten finden sich hier

EuGH stärkt Rechte von Eltern behinderter Kinder

Mitglieder des EuGH auf der Treppe in roten Roben.

Gleichbehandlung am Arbeitsplatz – auch für Familien

  

Eltern von Kindern mit Behinderung leisten jeden Tag Besonderes. Neben Beruf und Alltag tragen sie oft zusätzliche Verantwortung, organisieren Therapien, Arzttermine oder besondere Betreuung. Umso wichtiger ist es, dass sie im Arbeitsleben nicht benachteiligt werden.

Genau hier setzt eine wichtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an.


Worum geht es in der Entscheidung?

Der EuGH hat klargestellt: Auch Eltern von Kindern mit Behinderung stehen unter dem Schutz des Diskriminierungsverbots.

Das bedeutet:
Beschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, nur weil sie ein behindertes Kind betreuen – auch dann nicht, wenn sie selbst keine Behinderung haben.

Dabei geht es nicht nur um offene Benachteiligung, sondern auch um scheinbar neutrale Regeln, die in der Praxis Familien mit besonderen Belastungen stärker treffen können.


Was heißt das ganz konkret?

Regelungen im Arbeitsalltag – zum Beispiel starre Arbeitszeiten, fehlende Flexibilität oder fehlende Möglichkeiten für Mobiles Arbeiten – können für Eltern behinderter Kinder schnell zum Problem werden.

Der EuGH macht deutlich: Arbeitgeber müssen hinschauen, ob solche Regelungen zu einer Benachteiligung führen, und prüfen, ob es angemessene Lösungen gibt.

Das können zum Beispiel sein:

  • flexiblere Arbeitszeiten
  • verlässliche Einsatzpläne
  • Anpassungen, die Familie und Arbeit besser vereinbar machen
  • MobileOffice


Natürlich immer im Rahmen dessen, was für den Betrieb zumutbar ist – aber mit dem klaren Ziel, faire Chancen zu ermöglichen.


Warum ist das eine gute Nachricht?

Diese Entscheidung ist ein starkes Signal:

  • Für mehr Verständnis im Arbeitsleben
  • Für mehr Gleichbehandlung
  • Für mehr Anerkennung familiärer Verantwortung

Sie zeigt: Eltern behinderter Kinder sollen nicht zwischen Beruf und Familie zerrieben werden, sondern Unterstützung erfahren – auch rechtlich.


Trauen Sie sich, Unterstützung zu suchen

Wenn Sie selbst betroffen sind oder jemanden kennen, auf den das zutrifft:
Sie müssen damit nicht allein bleiben.

Es kann sehr hilfreich sein, das Gespräch zu suchen – zum Beispiel:

  • mit Personalrat, Betriebsrater oder Mitarbeitervertretung
  • oder mit der Schwerbehindertenvertretung

Diese Gremien können beraten, informieren und gemeinsam mit Ihnen überlegen, welche Möglichkeiten es in Ihrer Situation gibt.


Gut zu wissen

Niemand muss sofort alle Antworten haben.
Wichtig ist der erste Schritt: sich informieren und beraten lassen.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stärkt Ihnen dabei den Rücken.




Bild: Copyright EuGH


Online-Fortbildung für SBVen am 20.05.2026

Das  Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  bietet eine Online-Fortbildung an.


Thema: "Fördermöglichkeiten von schwerbehinderten jungen Beschäftigten, GdB bei Diabetes und Rückenleiden"


von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr



Einwahldaten finden sich hier

engagement at work - Der Podcast

Im Podcast von Dr. Alexander HIldenbrand und Rüdiger Frey waren unsere Vorsitzenden Heidi Stuffer und Heinz Weixelbaum zu Gast.


Hört gerne rein!

  

Youtube:

https://youtu.be/Bzv3oEObGTE

Spotify

https://open.spotify.com/episode/0RijWBshUW3tYlTjJA4EiY




Überblick über alle Podcasts

Online-Fortbildung für SBVen am 25.02.2026

Das  Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  bietet eine Online-Fortbildung an.


Thema:  "Die Wahl der SBV im förmlichen Verfahren"


von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr



Einwahldaten finden sich hier

Wahlbroschüre zur SBV-Wahl 2026

hier findest Du die korrigierte Fassung
Wahlbroschüre

Formulare zur Wahl findest Du hier

Anbieter: BIH
hier geht es zu den Formularen

Online-Fortbildung für SBVen

Das  Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  bietet eine Online-Fortbildung an.


Die nächsten Termine sind:


21.01.2026



REHADAT mit KI-Chat

KI-Chat: Virtuelle Suchassistentin „Ariadne“ unterstützt ab sofort auf Talentplus.de

 REHADAT-Talentplus informiert praxisorientiert zum Thema Arbeitsleben und Behinderung und setzt ab sofort die neue KI-Suchassistentin Ariadne ein. 


Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu komplexen Themen und Zusammenhängen im Bereich der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.


Die KI greift dabei ausschließlich auf die geprüften Inhalte des Portals REHADAT-Talentplus sowie des REHADAT-Lexikons zurück. Fragen können analog der großen Sprachmodelle, wie beispielsweise ChatGPT, gestellt werden. Ariadne kann sich bis zu zehn Fragen und Antworten merken, sodass ein Dialog mit der KI-Assistentin möglich ist. 

Alle Antworten werden mit weiterführenden Links zu den entsprechenden Quellen bei REHADAT ergänzt. Hier können die Nutzerinnen und Nutzer ihre Recherche vertiefen oder verifizieren. Mit Klick auf den Button ‚Neu‘ verschwinden alle Fragen und Antworten im Chat und es kann eine neue Frage gestellt werden. REHADAT speichert keine personenbezogenen Daten aus den Chats.


„Uns erreichen häufig Fragen, wie die berufliche Teilhabe konkret gestaltet werden kann. Die KI hilft dabei, erste Antworten zu finden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die umfangreichen Informationen bei REHADAT zeitgemäß auffindbar zu machen.“, sagt Eva Rabung, Teamleiterin Content Management


Interessierte können Ariadne direkt über den Link aufrufen. 


Über REHADAT: REHADAT ist das zentrale, unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Informationen richten sich an Betroffene und alle, die sich für ihre berufliche Teilhabe einsetzen. Alle Angebote sind barrierefrei und kostenlos zugänglich. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds. REHADAT-Forschung ist eines von insgesamt 14 REHADAT-Portalen.

KI-Cht ausprobieren

Ansprechpartnerin bei REHADAT: Eva Rabung

0221 4981-867Hier kommen Sie zur Webseite der Aktion Mensch.

E-Mail an Eva Rabung

Hier findest Du unsere News-Archive aus den Vorjahren

Hallo
2022202320242025

Copyright © 2026 Bundesarbeitsgemeinschaft SBV Deutschland – Alle Rechte vorbehalten.

Unterstützt von

  • Start
  • Aktuelles
  • Presse
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • 46091Programm
  • 2024
  • 2025
  • Parkausweis
  • Richtlinien SGB IX

Diese Website verwendet Cookies.

Wir setzen Cookies ein, um den Website-Traffic zu analysieren und dein Nutzererlebnis für diese Website zu optimieren. Wenn du Cookies akzeptierst, werden deine Daten mit denen anderer Nutzer zusammengeführt.

AblehnenAnnehmen