Das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bietet eine Online-Fortbildung an.
Thema: Cannabis im Betrieb - neue gesetzliche Bestimmung
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Die Mitgliederversammlung hat gewählt.
So setzt sich der Vorstand jetzt zusammen:
Vorsitzende: Heidi Stuffer Treibende Kraft mit Vision
Stellv. Vorsitzender: Heinz Weixelbaum Unterstützung mit Erfahrung
Medienbeauftragte: Daniela Liebich Stimme und Gesicht nach außen
SchriftführerIn: Susanna Klotz und Stellvertreter Robert Haas Sorgen für Klarheit
Kassier: Günter Uhlworm und Stellvertreter Gerhard Hamann Halten die Finanzen im Blick
Wir blicken optimistisch nach vorn.
Gemeinsam gestalten wir die Zukunft!
Das Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg bietet eine Online-Fortbildung an.
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Einladung zur iXNet-Info-Veranstaltung „Mit Resilienz durch den Alltag“
23. Oktober 2024 von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Das Thema „Resilienz“ erfreut sich in unserer postmodernen, schnelllebigen und digitalen Gesellschaft derzeit an enormer Popularität. Schließlich wird diese Form der Widerstandsfähigkeit als eine Schlüsselkompetenz zur Stressbewältigung und Psychohygiene angesehen.
Für Menschen mit Behinderungen sind der Auf- und Ausbau der Resilienz-Fähigkeiten im Zusammenspiel mit den behinderungsbedingten Mehraufwendungen, Herausforderungen und Barrieren oftmals unabdingbar. Aber wie werde ich in einem schnelllebigen, digitalisierten Alltag mit vielen Stresssituation resilient? Welche Strategien und Möglichkeiten gibt es, meine Resilienz-Fähigkeit auf- bzw. auszubauen und auf die jeweiligen Bedürfnislagen auszurichten?
Eckdaten zur Veranstaltung:
In diesem zweistündigen, virtuellen iXNet-Get-Together des inklusiven Expert*innen-Netzwerks am Mittwoch, den 23. Oktober 2024, von 18:00 – 20:00 Uhr, steht neben diesen und weiteren Fragestellungen der gemeinsame Austausch, die Vernetzungsarbeit und das gegenseitige Empowerment im Fokus.
Anmeldung:
Sie möchten teilnehmen? Dann melden Sie sich bis zum 09.10.2024 über das Online-Formular an. Das Online-Angebot wird via Microsoft Teams stattfinden.
Bitte teilen Sie mit, wenn Sie einen Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher benötigen. Zudem beachten Sie bitte, dass nach dem 09.10.2024 mittgeteilte besondere Bedarfe nicht mehr gewährleistet werden können.
Sie haben Fragen? – Dann sprechen Sie das iXNet-Tam einfach an!
Tel.: 0228 / 50208 4157
E-Mail: ZAV.iXNet(ad)arbeitsagentur.de
Einladung zur iXNet-Info-Veranstaltung „Sag ich's? Der eigene Umgang mit meinen Behinderungen im Arbeitskontext“
9. Oktober 2024 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Für Menschen mit Behinderungen kann der Weg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ein großes und herausforderndes Ziel sein. Gleichzeitig können in diesem Kontext auch einige Unsicherheiten auftreten. Denn der Umgang mit den eigenen Behinderungen in der Arbeitswelt wirft einige Fragen auf. So unter anderem die sehr populäre Frage „Sag Ich’s?“ Denn wie und wann ist der richtige Zeitpunkt, in der Arbeitswelt meine Behinderungen offenzulegen? – Kommunizieren oder verschweigen? Mit wem kann oder sollte ich darüber sprechen?
Eckdaten zur Veranstaltung:
Am 9. Oktober 2024 von 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr wird das inklusive Expert*innen-Netzwerk (iXNet) ein zweistündiges digitales Peer-Together veranstalten. Dieses richtet sich explizit an die Zielgruppe der Arbeitssuchenden und Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmer mit Behinderungen, die ihre Erfahrungen mit der Peer-Gruppe teilen möchten oder offen für neue Impulse und Perspektiven sind. In der digitalen sowie kostenlosen Veranstaltung möchte das iXNet-Team nach einem kurzen fachlichen Input gemeinsam mit Ihnen ins Gespräch kommen, diskutieren und Ihre Meinungen und Erfahrungen zu dem Thema „Sag ich’s – der eigene Umgang mit meinen Behinderungen im Arbeitskontext“ hören.
Anmeldung:
Sie möchten teilnehmen? Dann melden Sie sich bis zum 25.09.2024 über das Online-Formular an. Das Online-Angebot wird via Microsoft Teams stattfinden.
Bitte teilen Sie mit, wenn Sie einen Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher benötigen. Zudem beachten Sie bitte, dass nach dem 25.09.2024 mittgeteilte besondere Bedarfe nicht mehr gewährleistet werden können.
Sie haben Fragen? – Dann sprechen Sie das iXNet-Tam einfach an!
Tel.: 0228 / 50208 4157
E-Mail: ZAV.iXNet(ad)arbeitsagentur.de
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Das Thema:
Die SBV und die betriebliche Ausbildung
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Jürgen Dusel hebt die zahlreichen Punkte zur Inklusion und Barrierefreiheit im Koalitionsvertrag der Ampelregierung hervor und plädiert an den Bundeskanzler, die Umsetzung weiter voranzutreiben
Am 11. September 2024 nahm BSD am Jahresempfang von Jürgen Dusel, dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, teil.
In seiner eindringlichen Rede machte Dusel deutlich, dass Barrierefreiheit ein fundamentales Menschenrecht sei und forderte eine zügige Umsetzung der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Diese Reform soll sicherstellen, dass nicht nur staatliche Einrichtungen, sondern auch private Anbieter dazu verpflichtet werden, Barrieren zu beseitigen.
Dusel unterstrich, dass der Prozess oft mühsam sei, doch es gebe keine Alternative: "Deutschland muss barrierefrei werden, in allen Bereichen des Lebens." Bundeskanzler Olaf Scholz bekräftigte diese Forderung und sicherte die volle Unterstützung der Bundesregierung zu.
Die BSD bedankt sich bei Jürgen Dusel für die Einladung und den inspirierenden Austausch.
Wir freuen uns auf die nächsten Schritte in Richtung einer inklusiveren Gesellschaft.
Einladung zur iXNet-Info-Veranstaltung „Berufliches Behinderungsmanagement mit unsichtbaren Behinderungen“
25.07.20024, von 13:30 - 14:30 Uhr
Oftmals sind die Behinderungen der Betroffenen für andere Menschen in den unterschiedlichen gesellschaftlichen Lebensbereichen nicht sichtbar. Eine Vielzahl von Beeinträchtigungen, wie etwa psychische oder seelische Behinderungen, die sicherlich hierfür ein populäres Beispiel sind, bleiben den Mitmenschen also verborgen. Dies gilt unter anderem auch für verschiedene Autoimmunerkrankungen, Sinnesbeeinträchtigungen, neurologische Erkrankungen oder Einschränkungen im Hormonstoffwechsel. Die Auslöser und Ursachen von unsichtbaren Behinderungen können dabei sehr vielfältig sein.
Da die Personen dieser Betroffenengruppe in der Regel nicht durch ihr äußeres Erscheinungsbild auffallen und zudem andere Menschen im öffentlichen Leben häufig auch nichts von den Beeinträchtigungen wissen, werden sie selten im ersten Kontakt mit der Kategorie „Behinderung“ assoziiert.
Geht es aber um die Erwerbsarbeit und die Teilhabe am Arbeitsleben kann die Offenlegung der Behinderungen sinnvoll sein, um Arbeitsplatzanpassungen oder besondere arbeitsrechtliche Regelungen für sich geltend zu machen.
Für Bewerberinnen und Bewerber mit unsichtbaren Behinderungen stellt sich somit die Frage, wann sie die Beeinträchtigungen kommunizieren sollten, und wie sie mit ihnen im Arbeitskontext diskret umgehen können?
Eckdaten zur Veranstaltung:
In dieser einstündigen digitalen iXNet-Info-Veranstaltung des inklusiven Expert*innen-Netzwerks (iXNet) am Donnerstag, den 25.07.2024, von 13:30 – 14:30 Uhr, soll der passende Umgang mit unsichtbaren Behinderungen im Arbeitskontext im Mittelpunkt stehen. Neben einem fachlichen Input ist anschließend ein Austausch zu den Fragestellungen aus dem Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorgesehen.
Anmeldung:
Sie möchten teilnehmen? Dann melden Sie sich bis zum 10.07.2024 über das Online-Formular des iXNet-Teams an. Das Online-Angebot wird via Microsoft Teams stattfinden.
Bitte teilen Sie mit, wenn Sie Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher benötigen! Zudem beachten Sie bitte, dass nach dem 10.07.2024 mittgeteilte besondere Bedarfe nicht mehr gewährleistet werden können!!!
Sie haben Fragen? – Dann sprechen Sie das iXNet-Tam einfach an!
Tel.: 0228 / 50208 4157
E-Mail: ZAV.iXNet(ad)arbeitsagentur.de
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Einladung zur iXNet-Info-Veranstaltung „Resilienz und Selbstfürsorge als essenzielle Ressource für Menschen mit Behinderungen“
11. Juli 2024, von 13:30 – 14:30 Uhr
Geht es um die Work-Life-Balance in unserer modernen Arbeitswelt und um ein gesundes Selbstmanagement sind häufig die ersten Assoziationen – Ich brauche eine gute Resilienz, Selbstführsorge und Psychohygiene. Aber was verbirgt sich eigentlich hinter diesen Fachbegriffen und wie kann ich meine eigene mentale und körperliche Gesundheit im Arbeitsalltag ganz praktisch damit fördern?
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Behinderungen sind Resilienz und die Selbstfürsorge in mehrfacher Hinsicht wertvolle Schlüsselkompetenzen und Fähigkeiten. Schließlich geht es nicht nur um das Austarieren von beruflichen Anforderungen mit der Alltagsgestaltung, sondern zugleich um die Vereinbarkeit von den eigenen Behinderungen mit der Berufstätigkeit. Damit verbunden sind oftmals auch eine Kompensation und das Harmonisieren der eigenen Potenziale und Möglichkeiten mit den bestehenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen. Darüber hinaus kann Resilienz einen maßgeblichen Einfluss auf die persönliche Gesundheit und die langfristige Erwerbsfähigkeit nehmen und damit ein entscheidender Faktor sein, um Erkrankungen, wie z.B. Depression, Burnouts oder anderen Belastungsbeeinträchtigungen präventiv entgegenzuwirken.
Eckdaten zur Veranstaltung:
In dieser digitalen iXNet-Info-Veranstaltung des inklusiven Expert*innen-Netzwerks am Donnerstag, den 11. Juli 2024, von 13:30 – 14:30 Uhr, wird unsere Kollegin und promovierte Psychologin Dr. Tatjana Schweizer in ihrem Fachvortrag und dem daran anknüpfenden gemeinsamen Austausch diesen Fragenstellungen nachgehen.
Anmeldung:
Sie möchten teilnehmen? Dann melden Sie sich bis zum 28.06.2024 über das Onlineformular an (den Link finden Sie untenstehend). Das Online-Angebot wird via Microsoft Teams stattfinden.
Bitte teilen Sie uns mit, wenn Sie einen Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher benötigen! Zudem beachten Sie bitte, dass nach dem 28.06.2024 mittgeteilte besondere Bedarfe nicht mehr gewährleistet werden können!!!
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Tel.: 0228 / 50208 4157
E-Mail: ZAV.iXNet(ad)arbeitsagentur.de
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
Ihr iXNet-Team
Das REHADAT-Bildung Portal: Ein Wegweiser für den Berufseinstieg und die Weiterqualifizierung von Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf
Mit einem komplett modernisierten Auftritt präsentiert sich das Portal REHADAT-Bildung – jetzt mit neuem Inhalt, ergänzt durch visuelle KI-Erzeugnisse, und in einem attraktiven Design.
Diese Plattform bietet jungen Absolventen, Berufsanfängern, Rückkehrern ins Berufsleben – mit oder ohne Unterstützungsbedarf – sowie pädagogischen Fachleuten eine Fülle an Informationen zum Arbeitsmarkt-Einstieg.
Im Fokus stehen Jugendliche mit Handicap, die sich über ihre berufliche Zukunft informieren möchten. Sie finden hier klare Auskünfte zu Berufsmöglichkeiten, speziellen Regelungen für Menschen mit Handicaps, Kontaktstellen für persönliche Anliegen, Tipps zur Bewerbung und Hinweise zu Ausbildungsunterstützungen.
Ein innovativer Maßnahmenfinder bietet eine umfassende Übersicht über Bildungsangebote und erleichtert durch Filteroptionen die Orientierung. In einer detaillierten Ansicht sind Inhaltsbeschreibungen, Zielgruppeninformationen und Finanzierungsoptionen unmittelbar zugänglich, ganz ohne umständliche Downloads.
Mit einer Vielfalt an Formaten wie Podcasts, Tutorial-Videos, einer umfangreichen Mediathek, Checklisten, einem Glossar, häufig gestellten Fragen (FAQs) und Prozessgrafiken wird komplizierten Themen Struktur und Verständlichkeit verliehen.
Lehrende in ganz Deutschland finden hier spezielle Ressourcen und Projektinformationen, die sie befähigen, Schüler mit Behinderungen bereits während der Schulzeit optimal auf die Berufswahl vorzubereiten.
Darüber hinaus finden Personen, die nach einer längeren Krankheitsphase beruflich wiedereinsteigen möchten, hilfreiche Daten und Fakten für ihren Neubeginn.
Projektleiterin Andrea Kurtenacker betont: „Ein guter Berufseinstieg ist für alle jungen Menschen essentiell. Es erfüllt uns mit Freude, dass wir insbesondere Jugendlichen mit Beeinträchtigungen zentrale und praxisnahe Informationen bieten können.“
Zugang zum Portal erhalten Sie direkt unter: www.rehadat-bildung.de
Einbindung der EuGH-Rechtsprechung
Das Kölner Urteil (ArbG Köln, 20.12.2023 - 18 Ca 3954/23) nimmt Bezug auf die Grundsätze des EuGH, insbesondere auf das Urteil in der Rechtssache C-13/05 (Chacón Navas gegen Eurest Colectividades SA), das sich mit der Diskriminierung aufgrund von Behinderung befasst. Durch die Einbeziehung dieser EuGH-Rechtsprechung unterstreicht das Arbeitsgericht Köln die Bedeutung des europäischen Rechtsrahmens für den Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer und setzt ein klares Signal für die Notwendigkeit, EU-Rechtsgrundsätze in das deutsche Arbeitsrecht zu integrieren.
Kernpunkte des Urteils
Das Gericht stellte fest, dass Kündigungen, die gegen die spezifischen Schutzvorschriften für schwerbehinderte Menschen verstoßen, rechtsunwirksam sind. Ein wesentlicher Aspekt des Urteils ist die Betonung der Pflicht des Arbeitgebers, ein Präventionsverfahren gemäß § 167 Abs. 1 SGB IX durchzuführen, um die Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen dauerhaft zu sichern. Dies gilt auch während der Probezeit und stellt eine Neuausrichtung früherer Entscheidungen dar, die die Rechte schwerbehinderter Arbeitnehmer stärkt.
Auswirkungen auf Schwerbehindertenvertretungen
Das Urteil betont die wichtige Rolle der Schwerbehindertenvertretungen in Unternehmen und macht deutlich, dass ihre Beteiligung in Präventionsverfahren eine wesentliche Säule im Schutz schwerbehinderter Arbeitnehmer darstellt. Dies stärkt die Position der Schwerbehindertenvertretungen und ermutigt sie, ihre Aufgaben proaktiv wahrzunehmen.
Fazit
Das Urteil des Arbeitsgerichts Köln ist ein wichtiger Schritt im deutschen Arbeitsrecht, der die Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung für den Schutz schwerbehinderter Menschen hervorhebt. Es bietet eine gestärkte Grundlage für Schwerbehindertenvertretungen und trägt zu einem inklusiveren Arbeitsmarkt bei, in dem die Rechte und Bedürfnisse schwerbehinderter Menschen angemessen berücksichtigt werden.
Im Rahmen der BSD-Fachtagung 2023 setzte Jürgen Dusel als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen unter der Überschrift „Demokratie braucht Inklusion“ wichtige Akzente und nahm die Themen und Fragen der Schwerbehindertenvertretungen mit großem Interesse auf. Er bedankte sich für das Engagement der Schwerbehindertenvertretungen: „Es ist Demokratie-Arbeit, die Sie leisten, lassen Sie uns im Gespräch bleiben!“
In einem kürzlichen Treffen in Königswinter haben sich nun die BSD-Vorsitzenden Gabi Humbert und Ingo Jungen mit Jürgen Dusel zusammengesetzt, um die Koordination und Weiterentwicklung der Themen rund um eine inklusive Arbeitswelt in Deutschland aus der Perspektive der Schwerbehindertenvertretungen zu besprechen.
Der Bundesbehindertenbeauftragte, Jürgen Dusel, und das Deutsche Institut für Menschenrechte haben die BSD e. V. auch zur Konferenz „Neuer Schwung für die UN-BRK in Deutschland: Wie weiter nach der Zweiten Staatenprüfung?“ nach Berlin eingeladen. Die BSD-Vorsitzende Gabi Humbert wird sich in die Diskussionen aus Sicht der Schwerbehindertenvertretungen einbringen und wichtige Akzente setzen.
Die einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgebende niedrigschwellig bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten. Dabei sind die EAA als Partner der Betriebe dauerhafte Ansprechstellen im ganzen Prozess der Beschäftigung.
Henning Sybertz (Koordinator der EAA Rheinland) und Timo Weier (stellv. Teamleiter EAA München) werden die Aufgaben und den Wirkungskreis der EAA vorstellen.
Die Veranstaltung wird am Donnerstag, den 28. März 2024 von 13.30 bis 14.30 Uhr via dem Konferenztool Microsoft Teams stattfinden.
Gerne können Sie Ihre Fragen vorab mit Ihrer Anmeldung zukommen lassen.
Anmeldefrist ist der 14.03.2024!
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann melden Sie sich hier an: Anmeldung
Etwaige Barrierefreiheitsbedürfnisse (z.B. Gebärdensprachdolmetschung oder Schriftdolmetschung) können Sie uns bis einschließlich Mittwoch, den 14.03.2024 mitteilen.
Zudem beachten Sie bitte, dass danach mitgeteilte Teilhabebedarfe nicht mehr gewährleistet werden können!!!
In einer Zeit, in der Inklusion und Diversität zunehmend an Bedeutung gewinnen, stellt der Inklusionspreis für die Wirtschaft eine wichtige Initiative dar. Ausgezeichnet werden Unternehmen, die sich vorbildlich für die Integration von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Diese Auszeichnung, näher beschrieben auf www.inklusionspreis.de, ist nicht nur eine Anerkennung für die Gewinner, sondern dient auch als Inspiration für andere Betriebe, inklusive Arbeitsumgebungen zu schaffen.
Der Inklusionspreis hebt die Bedeutung einer inklusiven Arbeitskultur hervor, die Menschen mit Behinderungen nicht nur Arbeitsplätze bietet, sondern sie auch in die Unternehmensgemeinschaft integriert. Für Menschen mit Schwerbehinderungen bedeutet dies eine Chance, ihre Fähigkeiten unter Beweis zu stellen und gleichberechtigt am Arbeitsleben teilzunehmen.
Die Teilnahme am Inklusionspreis bietet Unternehmen die Gelegenheit, ihr Engagement für Inklusion sichtbar zu machen. Es ist eine Plattform, um erfolgreiche Maßnahmen vorzustellen und sich mit anderen Unternehmen auszutauschen. Die Anerkennung durch den Preis kann zudem das Image eines Unternehmens positiv beeinflussen und es als attraktiven Arbeitgeber positionieren.
Schwerbehindertenvertretungen spielen eine Schlüsselrolle bei der Förderung von Inklusion im Arbeitsumfeld. Der Inklusionspreis bietet die Möglichkeit, ihre Arbeit und Erfolge einem breiteren Publikum vorzustellen. Dies stärkt ihre Position und fördert den Austausch zwischen den verschiedenen Akteuren im Unternehmen.
Der Inklusionspreis für die Wirtschaft ist ein wichtiger Beitrag zur Förderung einer inklusiven Arbeitskultur. Er bietet Unternehmen nicht nur die Chance, ihre Bemühungen um die Integration von Menschen mit Schwerbehinderungen zu präsentieren, sondern setzt auch ein Zeichen für die Bedeutung von Diversität und Inklusion in der Arbeitswelt. Wir laden alle Unternehmen ein, die sich für diese Werte einsetzen, sich für den Inklusionspreis zu bewerben und so einen Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft zu leisten.
Weitere Informationen zum Inklusionspreis und zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf www.inklusionspreis.de. Lassen Sie uns gemeinsam die Arbeitswelt inklusiver gestalten.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem richtungsweisenden Urteil (Urteil vom 14.06.2023 8 AZR 136/22) die Rechte schwerbehinderter Bewerber in Schadensersatz- und Entschädigungsprozessen gestärkt. Dies hat darüber hinaus Wirkung auf die Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen.
Das BAG hat in seinem Urteil klargestellt, dass ein erfolgloser schwerbehinderter Bewerber in einem Schadensersatz- bzw. Entschädigungsprozess nach § 15 Abs. 1 und/oder Abs. 2 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) seiner Darlegungslast für die Kausalität der Schwerbehinderung für die Benachteiligung in der Regel genügt, indem er eine Verletzung des Arbeitgebers gegen Bestimmungen anführt, die Verfahrens- und/oder Förderpflichten zugunsten schwerbehinderter Menschen enthalten.
Dies bedeutet konkret, dass der Bewerber nicht zwingend konkrete Anhaltspunkte für eine Benachteiligung wegen seiner Schwerbehinderung vorlegen muss. Vielmehr reicht es aus, wenn er darlegt, dass der Arbeitgeber gegen Vorschriften verstoßen hat, die zum Schutz schwerbehinderter Menschen im Bewerbungsprozess dienen. Ein Beispiel hierfür ist die Nichtunterrichtung der Schwerbehindertenvertretung (SBV) oder des Betriebs-/Personalrats über die Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen gemäß § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX.
Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ist nicht nur für schwerbehinderte Bewerber, sondern auch für die Stärkung der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen von großer Tragweite. Durch die Anerkennung, dass die bloße Darlegung eines Verstoßes gegen Schutzvorschriften ausreicht, wird die Rolle der Schwerbehindertenvertretungen im Bewerbungsprozess wesentlich aufgewertet. Diese Vertretungen haben nun eine stärkere Grundlage, um die Einhaltung der Rechte schwerbehinderter Menschen im Bewerbungsverfahren aktiv zu überwachen und zu fördern. Die Entscheidung unterstreicht die Bedeutung der Schwerbehindertenvertretungen als wichtige Akteure im Kampf gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz und betont ihre Verantwortung, für ein gerechtes und inklusives Arbeitsumfeld zu sorgen. Dadurch wird nicht nur die Position schwerbehinderter Bewerber gestärkt, sondern auch die Bedeutung der Schwerbehindertenvertretungen als essentielle Partner im Prozess der Gleichstellung und Inklusion am Arbeitsplatz hervorgehoben.
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Rechte schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben und der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen. Es unterstreicht die Verantwortung der Arbeitgeber, die gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz schwerbehinderter Bewerber einzuhalten und fördert ein diskriminierungsfreies Bewerbungsverfahren. Arbeitgeber sollten daher ihre Rekrutierungsprozesse überprüfen und sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
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