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Unser Gespräch im BMAS

Wir bleiben an den Themen dran

 Am 10. August 2026 waren wir wieder in Berlin und haben im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) eine ganze Reihe von Themen angesprochen, die uns und viele Schwerbehindertenvertretungen in der täglichen Arbeit beschäftigen.


Unterstützung hatten wir dabei vor Ort von Prof. Dr. Franz Josef Düwell, der das Gespräch mit seiner rechtlichen Expertise begleitet hat.


Auf unserer Themenliste standen unter anderem die Beteiligungsrechte der SBV (insbesondere Wirksamkeitsvoraussetzung/Unwirksamkeitsklausel), Freistellungsgrenze für Vertrauensperson und Stellvertretung, BEM und Prävention, Fragen zum Nachrücken innerhalb der SBV sowie der Schutz schwerbehinderter Beschäftigter vor Mehrarbeit (hinsichtlich des aktuellen Regierungsvorhabens).


Viele dieser Punkte kennen wir nicht nur aus unserer eigenen Arbeit. Sie erreichen uns auch immer wieder aus der Praxis unserer Mitglieder. Genau deshalb ist es uns wichtig, sie unmittelbar mit dem BMAS zu besprechen.


Soviel können wir bereits jetzt sagen: Bei verschiedenen unserer Vorschläge haben wir Offenheit erlebt. Einige Punkte werden weiter geprüft und diskutiert.


Natürlich bedeutet das noch nicht, dass aus jedem Vorschlag am Ende eine gesetzliche Änderung wird. Aber es zeigt, dass es richtig und wichtig ist, im Gespräch zu bleiben.

Und genau das werden wir tun.


Wir werden die angesprochenen Punkte weiter bearbeiten, unsere Überlegungen konkretisieren und den Dialog mit dem BMAS fortsetzen. Gleichzeitig werden wir weitere Gespräche führen und dabei insbesondere auch die Perspektive der Arbeitgeber und des Mittelstands stärker einbeziehen.


Für uns ist entscheidend, dass die Erfahrungen der Schwerbehindertenvertretungen aus Betrieben und Dienststellen nicht erst dann gehört werden, wenn ein Gesetz fertig ist, sondern möglichst frühzeitig in die Diskussion einfließen.


Daran arbeiten wir weiter.

Online-Fortbildung für SBVen am 15.07.2026

Das  Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  bietet eine Online-Fortbildung an.


Thema: "Erste ERgebnisse der SBV-Befragung"


von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr



Einwahldaten finden sich hier

iXNet: „Was macht eigentlich das Integrationsamt?

iXNet-Info-Veranstaltung

  

Die berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen ist ein essenzieller Baustein für eine inklusive Arbeitswelt. Dennoch bestehen häufig Unsicherheiten – sowohl bei Betroffenen als auch bei Arbeitgebern – hinsichtlich der vorhandenen Unterstützungsangebote, Fördermöglichkeiten und rechtlichen Rahmenbedingungen. Genau hier möchte die iXNet-Infoveranstaltung ansetzen und die Thematik näher beleuchten. Darüber hinaus werden Fragen zu Beschäftigungsmöglichkeiten, Leistungsfähigkeit, arbeitsrechtlichen Besonderheiten sowie den Vorteilen einer inklusiven Personalpolitik am Beispiel des Inklusionsamts Hessen im Fokus stehen: Beispielsweise technische Arbeitshilfen, Assistenzleistungen, Zuschüsse für Umbaumaßnahmen sowie finanzielle Förderprogramme für Arbeitgeber. 


Eckdaten zur Veranstaltung:

Im Rahmen dieser digitalen Veranstaltung am Montag, den 20. Juli 2026, von 10:00 Uhr bis 11:30 Uhr, wird Bianca Schmidt vom LWV Hessen – Integrationsamt - einen Überblick über die Leistungen und Unterstützungsangebote geben. Während ein bestimmtes Spektrum an Förder- und Unterstützungsleistungen bundeslandübergreifend auch von anderen Integrations- /Inklusionsämtern erbracht wird, gibt es auch landesspezifische Förderinstrumente und Dienstleistungen in Hessen.

Vorrangig richtet sich dieses virtuelle Informationsformat an Beschäftigte und Betroffene mit Behinderungen, an Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Personalverantwortliche, Schwerbehindertenvertretungen, Betriebs- und Personalräte sowie alle interessierten Personen.

Im Anschluss an den einleitenden informativen Fachvortrag, haben die Teilnehmenden die Möglichkeit, ihre personenbezogenen oder vertiefenden Fragen direkt an die Referentin zu richten.


Anmeldung

Regelungen im Arbeitsalltag – zum Beispiel starre Arbeitszeiten, fehlende Flexibilität oder fehlende Möglichkeiten für Mobiles Arbeiten – können für Eltern behinderter Kinder schnell zum Problem werden.

Der EuGH macht deutlich: Arbeitgeber müssen hinschauen, ob solche Regelungen zu einer Benachteiligung führen, und prüfen, ob es angemessene Lösungen gibt.

Das können zum Beispiel sein:

  • flexiblere Arbeitszeiten
  • verlässliche Einsatzpläne
  • Anpassungen, die Familie und Arbeit besser vereinbar machen
  • MobileOffice


Natürlich immer im Rahmen dessen, was für den Betrieb zumutbar ist – aber mit dem klaren Ziel, faire Chancen zu ermöglichen.

 

Sie möchten teilnehmen? 

Dann melden Sie sich bis zum Montag, den 06.07.2026, über das Online-Formular an.

Sollten Sie Barrierefreiheitsbedürfnisse in Form von Schriftsprachdolmetschung oder Gebärdensprachdolmetschung haben, teilen Sie dies bitte bis zum 06.07.2026 mit.

Sie haben Fragen? – Dann sprechen Sie die Fachleute von iXNet einfach an.

Telefon: 0228 / 50208 4157

E-Mail: ZAV.iXNet@arbeitsagentur.de


Online-Fortbildung für SBVen am 10.06.2026

Das  Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  bietet eine Online-Fortbildung an.


Thema: "Die Wahl der SBV im vereinfachten Verfahren"


von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr



Einwahldaten finden sich hier

EuGH stärkt Rechte von Eltern behinderter Kinder

Mitglieder des EuGH auf der Treppe in roten Roben.

Gleichbehandlung am Arbeitsplatz – auch für Familien

  

Eltern von Kindern mit Behinderung leisten jeden Tag Besonderes. Neben Beruf und Alltag tragen sie oft zusätzliche Verantwortung, organisieren Therapien, Arzttermine oder besondere Betreuung. Umso wichtiger ist es, dass sie im Arbeitsleben nicht benachteiligt werden.

Genau hier setzt eine wichtige Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) an.


Worum geht es in der Entscheidung?

Der EuGH hat klargestellt: Auch Eltern von Kindern mit Behinderung stehen unter dem Schutz des Diskriminierungsverbots.

Das bedeutet:
Beschäftigte dürfen nicht schlechter behandelt werden, nur weil sie ein behindertes Kind betreuen – auch dann nicht, wenn sie selbst keine Behinderung haben.

Dabei geht es nicht nur um offene Benachteiligung, sondern auch um scheinbar neutrale Regeln, die in der Praxis Familien mit besonderen Belastungen stärker treffen können.


Was heißt das ganz konkret?

Regelungen im Arbeitsalltag – zum Beispiel starre Arbeitszeiten, fehlende Flexibilität oder fehlende Möglichkeiten für Mobiles Arbeiten – können für Eltern behinderter Kinder schnell zum Problem werden.

Der EuGH macht deutlich: Arbeitgeber müssen hinschauen, ob solche Regelungen zu einer Benachteiligung führen, und prüfen, ob es angemessene Lösungen gibt.

Das können zum Beispiel sein:

  • flexiblere Arbeitszeiten
  • verlässliche Einsatzpläne
  • Anpassungen, die Familie und Arbeit besser vereinbar machen
  • MobileOffice


Natürlich immer im Rahmen dessen, was für den Betrieb zumutbar ist – aber mit dem klaren Ziel, faire Chancen zu ermöglichen.


Warum ist das eine gute Nachricht?

Diese Entscheidung ist ein starkes Signal:

  • Für mehr Verständnis im Arbeitsleben
  • Für mehr Gleichbehandlung
  • Für mehr Anerkennung familiärer Verantwortung

Sie zeigt: Eltern behinderter Kinder sollen nicht zwischen Beruf und Familie zerrieben werden, sondern Unterstützung erfahren – auch rechtlich.


Trauen Sie sich, Unterstützung zu suchen

Wenn Sie selbst betroffen sind oder jemanden kennen, auf den das zutrifft:
Sie müssen damit nicht allein bleiben.

Es kann sehr hilfreich sein, das Gespräch zu suchen – zum Beispiel:

  • mit Personalrat, Betriebsrater oder Mitarbeitervertretung
  • oder mit der Schwerbehindertenvertretung

Diese Gremien können beraten, informieren und gemeinsam mit Ihnen überlegen, welche Möglichkeiten es in Ihrer Situation gibt.


Gut zu wissen

Niemand muss sofort alle Antworten haben.
Wichtig ist der erste Schritt: sich informieren und beraten lassen.
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs stärkt Ihnen dabei den Rücken.




Bild: Copyright EuGH


Online-Fortbildung für SBVen am 20.05.2026

Das  Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  bietet eine Online-Fortbildung an.


Thema: "Fördermöglichkeiten von schwerbehinderten jungen Beschäftigten, GdB bei Diabetes und Rückenleiden"


von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr



Einwahldaten finden sich hier

engagement at work - Der Podcast

Im Podcast von Dr. Alexander HIldenbrand und Rüdiger Frey waren unsere Vorsitzenden Heidi Stuffer und Heinz Weixelbaum zu Gast.


Hört gerne rein!

  

Youtube:

https://youtu.be/Bzv3oEObGTE

Spotify

https://open.spotify.com/episode/0RijWBshUW3tYlTjJA4EiY




Überblick über alle Podcasts

Online-Fortbildung für SBVen am 25.02.2026

Das  Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  bietet eine Online-Fortbildung an.


Thema:  "Die Wahl der SBV im förmlichen Verfahren"


von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr



Einwahldaten finden sich hier

Wahlbroschüre zur SBV-Wahl 2026

hier findest Du die korrigierte Fassung
Wahlbroschüre

Formulare zur Wahl findest Du hier

Anbieter: BIH
hier geht es zu den Formularen

Online-Fortbildung für SBVen

Das  Zentrum für Sozialforschung Halle e. V. (Prof. Dr. Dörte Busch/Prof. Dr. Wolfhard Kohte)
an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg  bietet eine Online-Fortbildung an.


Die nächsten Termine sind:


21.01.2026



REHADAT mit KI-Chat

KI-Chat: Virtuelle Suchassistentin „Ariadne“ unterstützt ab sofort auf Talentplus.de

 REHADAT-Talentplus informiert praxisorientiert zum Thema Arbeitsleben und Behinderung und setzt ab sofort die neue KI-Suchassistentin Ariadne ein. 


Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzern den Zugang zu komplexen Themen und Zusammenhängen im Bereich der beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu erleichtern.


Die KI greift dabei ausschließlich auf die geprüften Inhalte des Portals REHADAT-Talentplus sowie des REHADAT-Lexikons zurück. Fragen können analog der großen Sprachmodelle, wie beispielsweise ChatGPT, gestellt werden. Ariadne kann sich bis zu zehn Fragen und Antworten merken, sodass ein Dialog mit der KI-Assistentin möglich ist. 

Alle Antworten werden mit weiterführenden Links zu den entsprechenden Quellen bei REHADAT ergänzt. Hier können die Nutzerinnen und Nutzer ihre Recherche vertiefen oder verifizieren. Mit Klick auf den Button ‚Neu‘ verschwinden alle Fragen und Antworten im Chat und es kann eine neue Frage gestellt werden. REHADAT speichert keine personenbezogenen Daten aus den Chats.


„Uns erreichen häufig Fragen, wie die berufliche Teilhabe konkret gestaltet werden kann. Die KI hilft dabei, erste Antworten zu finden. Dies ist ein wichtiger Schritt, um die umfangreichen Informationen bei REHADAT zeitgemäß auffindbar zu machen.“, sagt Eva Rabung, Teamleiterin Content Management


Interessierte können Ariadne direkt über den Link aufrufen. 


Über REHADAT: REHADAT ist das zentrale, unabhängige Informationsangebot zur beruflichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Die Informationen richten sich an Betroffene und alle, die sich für ihre berufliche Teilhabe einsetzen. Alle Angebote sind barrierefrei und kostenlos zugänglich. REHADAT ist ein Projekt des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln e. V., gefördert vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aus dem Ausgleichsfonds. REHADAT-Forschung ist eines von insgesamt 14 REHADAT-Portalen.

KI-Cht ausprobieren

Ansprechpartnerin bei REHADAT: Eva Rabung

0221 4981-867Hier kommen Sie zur Webseite der Aktion Mensch.

E-Mail an Eva Rabung

Hier findest Du unsere News-Archive aus den Vorjahren

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Aussagekräftige Resultate, die sich belegen lassen

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